Out-Time Bereich > LARP als Hobby
Verbot von Kampf beim Larp?
Yaone:
mir gehen diese Leute die, wenses in den Bundestag geschafft ham, nach 4 jahren in Rente gehen können und dann mehr bekommen, als wir, die Jahrelang schufften gehen, tierisch aufn Zeiger. Wenn ich dann schon wieder höre, das sie sich vor Veranstaltungen eintragen, wo sie nicht da waren, und dann dafür noch Steuergelder bekommen, könnt ich ko***.
Es ist mal wieder typisch. Jetzt wird hastig was vom Zaun gebrochen, was die 'armen Eltern' beruhigen soll. Aber gegen die wirklichen Auslöser wird auch weiterhin nichts unternommen. Statt das Geld, was ihnen eh nicht zusteht, in Sinnvolle Aktionen, wie Bildung und Jungendförderung zu stecken, kommt dann nur so ein Quark bei heraus.
Wense das mal so alles durchsetzen würden, wie sie das sich wohl vorstellen würde 24/7 Teletubbies und sonstige Gehirnerweicher im Fernsehen laufen.
Was kommt als nächstes : Verbot von Kampfszenen in (selbstgeschriebenen) Geschichten?
btw.: GGS Art2 1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
GGS Art 1 1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
<-- wann hört die freie Entfaltung eigentlich auf? Wenn das so weitergeht presst uns der Staat doch in eine Zwangsjacke und diese Absätze sind mehr Schein als Sein.
MfG
Yaone / Ivy
*Nachtrag: Was wollense uns denn als nächstes Verbieten? Unsere Phantasie? Da kama sich ja auch die bösesten Sachen ausmalen.
Tabeltops? Krimis? Thriller? Hitchcock?
Berufspsycho:
Euer Unmut erschliest sich mir, Sorgen solltet Ihr nicht so viele machen. Unser Jurist vom Haufe sieht das relativ gelassen, zumal er um deartige Überlegungen informiert war. Es mag auf den ersten Moment falsch wirken und einen kolossalen Rattenschwanz nach sich ziehen, das ist aber noch nicht geklärt. Panik im Vorfeld ist wenig nützlich...
Blindem Aktionnismus zum Trotze, die Verabschiedung des Gesetzes und seine Interpretation durch Gerichte steht noch aus. Sorgen sind wirklich ernst, sollten deutsche Richter ernsthaft zu dem Schluss kommen, dass LARP von dem Gesetz betroffen ist. Und irgendwie, nennt mich naiv, glaube ich das nicht so Recht. ;)
Und falls doch, gründet 'ne Lobby oder schreibt einem Politiker eures Vertrauens. Ihr habt keinen, dann werdet selber einer! Ok, streicht den unsachlichen Teil. Ich fühle mit euch, mit uns, Sorgen mache ich mir indes nur wenige.
Jeremias:
Dazu kommt, man mag es kaum glauben, dass die meisten Sachen im LARP eh kriminell sind. Wie oft man als Veranstalter seine Sorgfaltspflicht verletzt, möchte ich gar nicht wissen... Jemand aus einem anderen LARP-Verein meinte wohl mal dazu: "Als LARP-Veranstalter steht man eh mit einem Bein im Gefängnis."
Deirdre:
@Jeremias: Das behaupten Lehrer aber auch immer, das mit den Beinen im Gefängnis. War der Lieblingssatz unserer Lehrerin bei Klassenfahrten.
Argentum:
Zitat aus dem Gesetzentwurf:
--- Zitat ---„§ 118a
Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde her-
abzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen
oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert
wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet wer-
den.“
--- Ende Zitat ---
Als Schöffe bei Gericht, der ja mit gesundem Menschenverstand richten soll:
Zum einen war ich noch auf keiner Veranstaltung, auf der ich einen Mitspieler simuliert hätte töten oder verletzen wollen, sondern maximal eine dargestellte Figur, namentlich einen Charakter.
Ganz im Gegensatz zum Paintball, wo ich einen Gegenspieler markiere und aus dem Spiel nehme.
Zum anderen, Hauptbestandteil ist es maximal bei einem Schlachten-Con und selbst da sind die Tötungen oder Verletzungen durch Schusswaffen maximal ein Nebenbestandteil.
Bei "normalen" Veranstaltungen sind selbst Kampfhandlungen Nebenbestandteil.
Und selbst eine Verletzung ist ja Teil des Spieles, denn wie sonst sollten unsere Heiler ihre Fähigkeiten ausspielen? Es ist also eher notwendiges Übel. Abgesehen davon müsste doch auch ein getroffener Spieler sich in seiner Menschenwürde verletzt sehen. Das ihm die Natur des Spieles bekannt ist, gibt die Person ja auch dadurch zu Protokoll, dass sie die AGB unterzeichnet.
Einziges Problem würde ich darin sehen, dass verängstigte Geländeeigentümer sich nicht mehr trauen würden ihre Gelände zur Verfügung zu stellen, da sie sich ggf. vor Strafe fürchten.
Wir müssen halt mehr dazu übergehen, die nicht-agressiven Lösungswege zu finden. Reden, Bestechung, Überzeugung und nicht immer die NSC erschlagen.
Es ist allerdings schon jetzt so, dass Paintball-Spieler ihre Markierer nur so zerlegt von einem Ort zum anderen transportieren dürfen, dass sie ein Laie ihn nicht ohne Probleme einsatzbereit zusammensetzen kann.
Im schlimmsten Fall muss man also "nur" die Schusswaffen auf einem Larp verbieten. Hmm, schon gibt es nie wieder Diskussionen, ob ein Bogen eine oder zwei Punkte direkten Schaden macht, ob er von dieser oder jener Rüstung aufgehalten wird ... :angel:
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