Die Gebiete in Caldrien > Das Caldrische Imperium

Verlautbarungen aus Donnerheim

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Engonien NSC:
25. Tag des 11. Mondes 259 n.J.

Drei Tage sind vergangen, seit die großen Türen des Scriptoriums Ihrer Majestät der Caldrischen Königin von Dienern in der blau-gelben Livree des Kaiserreichs verriegelt wurden. Hinter den verschlossenen Türen verhandelten seit vielen, vielen Stunden eine Abordnung des Valkensteinschen Diplomatischen Corps mit den Vertretern der Königin und den letzten verbliebenen Resten des Engonischen Senats. Die Einzelheiten der Gespräche würden niemals die Lippen der wenigen Eingeweihten verlassen, doch nachdem die Verhandlungen abgeschlossen waren, reichten sich beide Parteien die Hände und trotz einigen Zähneknirschens waren alle Vertreter mit dem folgenden Ergebnis mehr oder weniger zufrieden:


Dictatio des Vertragswerkes zur fortdauernden freundschaftlich-brüderlichen Allianz zwischen dem Kaiserreich Engonien, vertreten durch Ihre Majestät Loenna, Königin von Caldrien und den verbliebenen, anwesenden Vertretern des Engonischen Senats auf der einen und dem Großherzogtum Valkenstein, vertreten durch das Diplomatische Corps unter Vorsitz von General Graf Thaddäus von Reichsfeld, dem Oberkommandierenden des Valkensteinschen Expeditionscorps in Engonien und unter Mitwirkung der Gesandten des Küstenstädtischen Valkensteinschen Senats auf der anderen Seite.

Die beteiligten Parteien erklären die folgenden Vereinbarungen für unwiderruflich und fortdauernd geltend!

In fortwährender Freundschaft und stetigem Wohlwollen sollen die ehrenwerten Völker des Großherzogtums Valkenstein und des Kaiserreichs Engonien, wie ihre Vorfahren es ihnen zum Vorbild machten, fortan und für alle Zeiten in beiderseitigem Respekt und brüderlicher Verbundenheit beisammenstehen.

Als Ausdruck dieses Bündnisses und zur Festigung der guten Beziehungen gestehen die Vertreter des Engonischen Kaiserreichs dem Valkensteiner Freund und Bruderreich einen Teil des Protektorats Andarra als souveräne V. Provinz unter der Herrschaft des Großherzogtums, vertreten durch Seine Hochwohlgeboren Theodor II. von Valkenstein
zu! Diese V. Provinz wird gemäß den Vereinbarungen dieses Vertragswerkes in den folgenden Grenzen verortet sein:

Von der Nordküste Andarras aus erstrecke sich das Gebiet über die östliche Hälfte der Bucht von Timara bis hinab zur Mündung der Turalader. Von dort aus entlang der Turalader bis hinab zu den Turalbergen und von dort aus bis zur Ostgrenze des engonischen Kaiserreichs.

Dies Gebiet soll fortan unter der direkten Kontrolle des Valkensteinschen Großherzogtums stehen und durch dieses finanziert, verwaltet und regiert werden! Es wird fortan aus dem Verbund des Engonischen Kaiserreichs herausgelöst und dem Großherzogtum als dessen V. Provinz überstellt.

Der Akt der Abtretung aller Rechte an besagtem Landstrich durch das Engonische Kaiserreich und die gleichzeitige Landnahme und Übernahme der Regierungsgewalt durch das Großherzogtum Valkenstein soll am 01. Tag des 12. Mondes 259 n.J. vollzogen werden. Die Landnahme in Form einer Übernahme aller exekutiven, iudikativen und legislativen Aufgaben, sowie aller sonstigen Hoheitsrechte sollen vom gleichen Tage an Bestand haben.
Im Austausch für die Landnahme und Schaffung der Valkensteinschen V. Provinz, verpflichtet sich das Großherzogtum zur Aufgabe jedweder Ansprüche auf die Aufrechterhaltung des Protektorats Andarra oder daraus erwachsender Belange.

Weiterhin verpflichtet sich das Großherzogtum zur Entsendung einer Entsatzarmee nach Donnerheim, bestehend aus Regimentern der Vereinigten Armeen Andarras, die derzeit noch in der Bucht von Timara vor Anker liegen. Die betreffenden Regimenter werden für die Dauer der Expedition direkt dem Caldrischen Oberkommando unterstellt sein und im Laufe der nächsten Woche auf dem Seeweg eingeschifft werden!

Nach Beendigung der derzeitigen Kampfhandlungen und der Befriedung des Engonischen Kaiserreichs verpflichtet sich das Großherzogtum Valkenstein des weiteren zu den folgenden Bedingungen in Bezug auf die Begründung und den Ausbau der V. Provinz:

Jedem Engonischen Bürger auf dem nunmehr zum Großherzogtum Valkenstein gehörenden Territorium wird das Recht gewährt dieses entweder mit jeglichem Hab und Gut das er mitzunehmen gedenkt zu verlassen oder sich um den Stand des anerkannten Bürgers des Großherzogtums Valkenstein zu bewerben!

Die Errichtung eines Handelshafens an der Mündung der Turalader und der damit einhergehende Ausbau des bisherigen Brückenkopfs wird durch eine Kombination Valkensteinscher Gelder und Bürgschaften sowie Investitionen der großen Engonischen und Valkensteinschen Handelshäuser angestrebt. Diese Stadt wird den Namen Port Valkenstein tragen und als die Hauptstadt der V. Provinz fungieren.

Zudem soll die Wiedererrichtung der andarranischen Handelswege, Dörfer und Gemeinden sowie der weitergehende Ausbau des Handels angestrebt werden.

Die in diesem Vertragswerk ausgehandelten Bedingungen werden fürderhin für den Zeitraum von drei Generationen per definitio von 100 Jahren Bestand haben!
Erst dann sollen die Vertreter beider Reiche erneut zusammenfinden und einmal mehr in Freundschaft und Brüderlichkeit über die weitere gemeinsame Zukunft entscheiden!

Gegeben und verkündet am 25. Tag des 11. Mondes 259 n.J.

Gegeben und bestätigt durch:

Ihre Majestät Königin Loena von Caldrien

Seine Hochwohlgeboren General Graf Thaddäus von Reichsfeld

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