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Ich beantrage....
Grendar:
....das Wort "Antrag" per Mehrheitsbeschluss zu verbieten.
Bei Zuwiederhandlung drohen Ausschluß vom Verein sowie Schmerzensgeld forderungen.
Gleichzeitig beantrage ich eine Beantragung auf einen Antrag der Gegenanträge in ihrer Form und Weise nicht als Anträge zulässt.
Zu guter letzt beantrage ich höchst Offiziell alle Anträge nach diesem Antrag als Gegenantrag zu werten welche damit nicht mehr zulässig sind.
Danke!
:D
Jeremias:
Antrag zur Geschäftsordnung: Nichtbehandlung dieser Anträge.
Grendar:
Dein Antrag wird leider durch die Beantragung des Antrags alle Anträge nach dem ersten Antrag als Gegenantrag zu werten, unzulässig, da ein Antrag beantragt wurde der beantragt das alle Gegenanträge als nicht zulässig gewertet werden.
Dominic:
--- Zitat von: Grendar am 12. Mär 10, 00:13 ---....das Wort "Antrag" per Mehrheitsbeschluss zu verbieten.
Bei Zuwiederhandlung drohen Ausschluß vom Verein sowie Schmerzensgeld forderungen.
Gleichzeitig beantrage ich eine Beantragung auf einen Antrag der Gegenanträge in ihrer Form und Weise nicht als Anträge zulässt.
Zu guter letzt beantrage ich höchst Offiziell alle Anträge nach diesem Antrag als Gegenantrag zu werten welche damit nicht mehr zulässig sind.
Danke!
:D
--- Ende Zitat ---
Ich unterstütze diesen Antrag, wobei ich eine Erweiterung der Maßregelungen bei Zuwiederhandlungen beantrage. Ich beantrage statt Ausschluß vom Verein sowie Schmerzensgeld forderungen, ausschluß aus der sozialen Gesellschaft und Schmerzen.
Jeremias:
--- Zitat ---Dein Antrag wird leider durch die Beantragung des Antrags alle Anträge nach dem ersten Antrag als Gegenantrag zu werten, unzulässig, da ein Antrag beantragt wurde der beantragt das alle Gegenanträge als nicht zulässig gewertet werden.
--- Ende Zitat ---
Nein, da es kein Antrag ist, sondern ein Formalantrag. Den kannst gar nicht für ungültig erklären.
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