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Frage zum Winterdienst im Mietverhältnis
Kadegar:
Moin moin,
ich hab malwieder stress mit meinem Vermieter und suche bei einer Sache eine rechtliche Grundlage.
Es geht Winterdienst.
Sofern es im Mietvertrag / Hausordnung keine Vereinbarung dazu gibt. Wer ist für die Räumung des Gehweges verantwortlich?
Jeremias:
Kurzes Googlen ergab diese Seite:
http://haushalt.suite101.de/article.cfm/die-raeumpflicht-von-gehwegen-im-winter---ein-ueberblick
Nach der muss es also nach dem Urteil des OLG Frankfurt eine per Mietvertrag übertragene Räumpflicht vom Eigentümer an den Mieter geben, mündlich reicht nicht aus. Ohne diese Vereinbarung ist der Eigentümer verpflichtet.
Kadegar:
Perfekt, danke.
Ich hatte nur im BGB geschaut und da nichts gefunden...
ein weiterer Punkt also für mich.
Mel:
Es muss im Mietvertrag vereinbart sein, wenn die Mieter zu bestimmten Diensten am Gemeinschaftseigentum , wie zB Winterdienst, Treppenhaus putzen etc., verpflichtet sind. Dort ist idR auch genau festgelegt, was zu tun ist. Ist das nicht der Fall, muss sich der Vermieter drum kümmern, dafür muss er natürlich dann evtl Geld ausgeben (nebenkosten). Wieviel das ist und wofür er das Geld ausgegeben hat, siehst Du dann in der Nebenkostenabrechnung! Lohnt sich immer, die anzuschauen, ndenn einige Dinge werde dort gerne umgelegt, die aber nicht dort umgelegt sein dürften....
Also: Anschauen!
Kadegar:
Ich glaub ich werde da eh bald richtig stress haben...
"blah blah blah, wenn ich will bekomm ich dich schon raus, blah blah blah Kündigung für Eigenbedarf blah blah"
*seufz* hab ich eine Lust...
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