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Mittelpunkt 2011 / MV des DLRV

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Tobi:

--- Zitat von: Krisz am 13. Jan 11, 10:25 ---Ich halte die "wissenschaftliche Herangehensweise" im Zweck für Humbug.

--- Ende Zitat ---

Mittlerweile sind mehrere Examens und Doktorarbeiten im pädagogischen Sektor übers Larp geschrieben worden. Als ich find schon, dass sich das als wissenschaftlich qualifiziert. Denk allein mal an Projekt Prometheus.

Schimmi:
aber wir als Engonien verfolgen sicher keine wissenschaftliche Herangehensweise...

Krisz:

--- Zitat von: Tobi am 13. Jan 11, 10:56 ---
--- Zitat von: Krisz am 13. Jan 11, 10:25 ---Ich halte die "wissenschaftliche Herangehensweise" im Zweck für Humbug.

--- Ende Zitat ---

Mittlerweile sind mehrere Examens und Doktorarbeiten im pädagogischen Sektor übers Larp geschrieben worden. Als ich find schon, dass sich das als wissenschaftlich qualifiziert. Denk allein mal an Projekt Prometheus.

--- Ende Zitat ---
Ich will den Pädagogen ja nichts. Mir ist's wurscht, wenn Leute über ihr Hobby schreiben. Und das Projekt "Prometheus" sagt mir nichts.

Ich sollte eventuell genauer werden: §2 Abs. 2 (... Förderung der Wissenschaft u. Forschung...) finde ich durchaus angemessen, das sollte ein Liverollenspiel Verband meiner Meinung gerne machen. Allerdings halte ich die Aussage im zweiten Satz, dass durch "die Schaffung einer Austauschplatzform [...] wissenschaftlich an das Thema Liverollenspiel herangegangen" wird einfach dämlich. Durch die Schaffung einer Austauschplattform kann ich nicht an etwas heran gehen. Damit kann ich etwas unterstützen, erleichtern, fördern, was auch immer. Kurz: es geht mir um die Formulierung dieses Satzes.  

Jeremias:
Ok, das ist ein Argument. Danke, merke ich mir auf jeden Fall.

MiGri:
Zur Amtszeit: Ich bin eindeutig für die 2 Jahre.
Zum Zweck: Ich gehe davon aus, dass die Änderungen wegen der Gemeinnützigkeit und durch das Finanzamt initiiert sind.
Dazu noch ein Hinweis:
Ich hab gerade mal in die Satzung geschaut und keine Regelung zu Abstimmungen bzgl. des Satzungszweckes gefunden. Wenn das so sein sollte, gilt die Regelung des BGB, d.h. es müssen *alle* zustimmen.

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