Die Gebiete in Caldrien > Engonia - die einstige Kaiserstadt

Lodrische Botschaft

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Ashat:
Das Fürstentum Lodrien hat ein kleinen Haus gekauft in dem die Botschaft eingerichtet wurde.

Engonien NSC:
28. Tag des 11. Mondes 256 n.J.

Ein Bote des Senates trat dem lodrischen Botschafter gegenüber. Er schien sehr nervös zu sein.

"Verehrter Botschafter, ich wurde beauftragt Euch diese beiden Mitteilungen des Senates vorzutragen und zu überreichen. Ich dürfe erst gehen wenn sichergestellt ist, daß Ihr beide Mitteilungen vernommen und erhalten habt, wurde mir aufgetragen."

Der Bote räusperte sich nervös.


"Ähm, wie Ihr unschwer erkennen könnt ist die eine Mitteilung ein wenig verstaubt und älter. Sie hat eine längere Reise hinter sich, sagte man mir."

Ein erneutes Räuspern.

Engonien NSC:
Auslieferungsantrag


Auf Senatsbeschluss des Engonischen Kaiserreiches
Gerichtet an den Kronrat des Fürstentums Lodrien

Mit Beschluss des Kaiserlichen Senates vom 23. Tag des 10. Mondes 256 nach Jeldrik wird folgende Forderung an das Fürstentum Lodrien gestellt:

Der Engonische Bürger Tannjew, ehemals von Norngard, ehemals von Wiesenquell, ehemaliger Botschafter für das Kaiserreich Engonien, zur Zeit befindlich in Gewahrsam des Lodrischen Reichsritters Sir Gregory, Herzog von Drachenfurt, muss mit sofortiger Wirkung an den Überbringer dieser Nachricht, dem durch den Senat legitimierten Justiziar Arnbrecht von Ingerkingen übergeben werden, dem die ordnungsgerechte Überbringung des Antrages und die anschließende Rückführung des oben genannten Bürgers Tannjew obliegt. Dem Justiziar ist jegliche Unterstützung zu gewähren, damit eine rasche Durchführung seines Auftrages sichergestellt ist.
Mit Berufung auf den Freundschaftsvertrag zwischen dem Kaiserreich Engonien und dem Fürstentum Lodrien sind dem Justiziar und seinen Rittern desweiteren eine sichere und schnelle Reise sowie standesgemäße Unterbringung und Behandlung zu gewähren, so lange sich diese auf lodrischem Territorium befinden

Gezeichnet am 24. Tage des 10. Mondes 256 n.J. durch Senator Dragan von Trutzbergen im Namen des Kaiserreiches Engonien

Engonien NSC:
Kaum hatte der Bote die erste Mitteilung verlesen rollte er die zweite Mitteilung aus.

"Diese Mitteilung stammt aus der Sondersitzung, die eben erst zu Ende gegangen ist."

Engonien NSC:
Auf Senatsbeschluss des Engonischen Kaiserreiches
Gerichtet an den Kronrat des Fürstentums Lodrien

Mit Beschluss des Kaiserlichen Senates vom 28. Tag des 11. Mondes 256 nach Jeldrik wird folgende Mitteilng an das Fürstentum Lodrien übermittelt:


Im Namen seiner Kaiserlichen Majestät Jeldrik, vertreten durch den Senat des Heiligen Engonischen Kaiserreiches, schreiben wir Euch betreffend der ungeheuerlichen Unregelmäßigkeiten an der Grenze Eures Fürstentumes. Beglaubigt durch Arnbrecht von Ingerkingen, den von uns beauftragten offiziellen Gesandten, und durch seine ritterliche Begleitung wurde uns berichtet, dass die von Euch mit der Grenzwache beauftragten Ordensmitglieder und Herr Gregory von Dragons Deep unsere Gesandtschaft entgegen dem geschlossenen Freundschaftsvertrag die Einreise verwehrt haben. Wir, die Mitglieder des Senates des Heiligen Engonischen Kaiserreiches von Jeldriks Gnaden, betrachten dies als dreisten Bruch des Freundschaftsvertrages. Da Lodrien den Freundschaftsvertrag offensichtlich mit Füßen treten möchte sieht der Senat keinen weiteren Sinn in einer Fortführung dieses Vertrages und kündigt den Vertrag auf.

Uns wurde desweiteren berichtet, dass die amtierende Festungskommandantin Agatha von der Wacht den Justiziar Arnbrecht von Ingerkingen samt und sonders seines ritterlichen Begleitschutzes des Paktes mit Untoten bezichtigt hat. Auf die Frage unseres verehrten Justiziars Arnbrecht von Ingerkingen erwiderte die Festungskommandatin Agatha von der Wacht, dass seine fürstliche Hoheit Barad Konar von Salmar zu Middenfelz vom Orden der Thorm als Untoter deklariert worden ist und damit der ehrenwerte Orden des Lupus Umbra sowie die Untertanen des Fürsten als Untotenpaktierer zu betrachen seien. Dies alleine stellt schon eine ungeheuerliche Beleidigung eines Engonischen Hochadligen und Senatsmitgliedes dar. Der Senat des Heiligen Engonischen Kaiserreiches war geneigt dieses anmaßende Verhalten als außerordentliche Dummheit des Ordens der Thorm zu betrachten. Den Senatoren wurden jedoch Ausgaben der Drachenfurter Depesche vorgelegt, die eindeutig beweisen, dass derartige Lügen offenkundig von einigen lodrischen Adligen, hervorgehoben sei in diesem Bezug der Reichsritter Gregory von Dragens Deep, nicht nur geteilt sondern auch unter dem gemeinem Volk verbreitet werden.

Die Glaubenskongregation der Kirchen Engoniens hat einstimmig verkündet, dass seine fürstliche Hoheit Barad Konar von Salmar zu Middenfelz genauso wie dereinst unser geliebter Kaiser Jeldrik durch die Macht der Engonischen Götter auf unsere Welt zurückgesandt worden ist. Da Jeldrik dereinst wie schon erwähnt von den Göttern vom Tode auf die Welt zurückgesandt worden und von Alamar höchstpersönlich zum Kaiser des fortan durch Alamars Segen vereinten heiligen Engonischen Reiches gekrönt worden ist treffen die oben aufgeführten beleidigenden und anmaßenden Lügen nicht nur einen ehrenwerten Engonischen Hochadligen. Nein, sie richten sich auch gegen den Heiligen Jeldrik, gegen den ihn vertretenden Senat des Kaiserreiches Engonien und gegen das gesamte Engonische Volk.

Der Senat des Heiligen Engonischen Kaiserreiches ist nicht bereit diesen Affront hinzunehmen.

Als unmittelbare Folge der ungeheuerlichen Beleidigungen gegen unseren geliebten Kaiser Jeldrik, das Reich, dem Senate und dem Volk verhängt der Senat des Heiligen Engonischen Kaiserreiches ein Handelsembargo gegen alle lodrischen Handelswaren und stellt sämtliche diplomatischen Bemühungen seitens des Heiligen Engonischen Kaiserreichs ein. Ab sofort wird lodrischen Truppen die Einreise nach Engonien verwehrt. Bereits auf Engonischem Territorium befindliche Truppen haben das Reich sofort zu verlassen. Sollte sich nach Ablauf von drei Wochen lodrische Truppen auf Engonischem Gebiet befinden oder lodrischen Truppen versuchen, in das Land einzureisen, betrachten wir dies als kriegerischen Akt mit den unmittelbar folgenden Konsequenzen.

Bis auf weiteres betrachten wir diese Maßnahmen als Ahndungen für die ungeheuerlichen Anmaßungen als ausreichend. Sollte es jedoch zu erneuten Verfehlungen seitens des Fürstentums Lodrien kommen behalten wir uns weitere Maßnahmen vor.

Vor Aufnahme jeglicher weiterer diplomatischer Beziehungen erwarten wir persönliche Entschuldigungen von der Kommandatin der Grenzfeste Agatha von der Wacht, von dem Herren Reichsritter Sir Gregory von Dragons Deep und den verantwortlichen Herausgebern der Drachenfurter Depesche sowie die Rücknahme der Beschlüsse der Orden des Thorm und der Tagashim, welche den Senator Barad Konar als Untoten bezichtigen.


Im Namen seiner Geheiligten Kaiserlichen Majestät Jeldrik
Der Senat des Heiligen Engonischen Kaiserreiches
Gezeichnet am 28. Tag des 11. Mondes 256 nach Jeldrik

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