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Out-Time Bereich => Off-Topic Gequatsche => Thema gestartet von: MiGri am 05. Nov 09, 09:06

Titel: Urteil des LG Köln zur urheberrechtsschutzfähig von Rollenspielen
Beitrag von: MiGri am 05. Nov 09, 09:06
Auch wenn es nicht direkt LARP betrifft, ist das Urteil unter
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2009/28_O_180_08urteil20090729.html (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2009/28_O_180_08urteil20090729.html)
in seinen Auswirkungen mit Sicherheit auch auf LARP anwendbar und entsprechend interessant.

Kommentiert unter

http://www.dr-bahr.com/news/elemente-eines-online-rollenspiels-nicht-immer-urheberrechtlich-schutzfaehig.html (http://www.dr-bahr.com/news/elemente-eines-online-rollenspiels-nicht-immer-urheberrechtlich-schutzfaehig.html)
und
http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/337885.html&docid=1-337885
 (http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/337885.html&docid=1-337885)
Titel: Re: Urteil des LG Köln zur urheberrechtsschutzfähig von Rollenspielen
Beitrag von: Krisz am 05. Nov 09, 09:16
Ich weiß auch wer die Beteiligten Verlage sind. Wo siehst du das interessante für uns?
Titel: Re: Urteil des LG Köln zur urheberrechtsschutzfähig von Rollenspielen
Beitrag von: MiGri am 05. Nov 09, 12:30
Ich weiß auch wer die Beteiligten Verlage sind. Wo siehst du das interessante für uns?

Das ist auch nicht so schwer rauszufinden. :)
Ich halte das Urtiel für interessant, weil es auch z.B. auf den Engonien- (oder Mittelerde- etc) Hintergrund anwendbar sein dürfte.
Titel: Re: Urteil des LG Köln zur urheberrechtsschutzfähig von Rollenspielen
Beitrag von: Berufspsycho am 05. Nov 09, 19:12
Nennt mich primitiv, doch fehlt mir die Zeit und Lust mich in solche Urteilstexte einzulesen. Ein laien verständlicher Zweizeiler hätte mehr geholfen. ;)
Titel: Re: Urteil des LG Köln zur urheberrechtsschutzfähig von Rollenspielen
Beitrag von: MiGri am 05. Nov 09, 20:50
Nennt mich primitiv, doch fehlt mir die Zeit und Lust mich in solche Urteilstexte einzulesen. Ein laien verständlicher Zweizeiler hätte mehr geholfen. ;)

Deswegen hatte ich zwei Links angeführt, wo der Kern des Urteils kurz beschrieben wird.