Forum des Engonien e.V.
Out-Time Bereich => LARP als Hobby => Thema gestartet von: Vanion am 29. Jan 16, 15:25
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Hallo,
das geht ja schon einiger Zeit herum, dieser Fall aus Osnabrück. Kurzer Hintergrund: ein NSC ist im Kampf so am Kopf getroffen worden, dass ein bleibender Schaden am Auge zurückgeblieben ist, und hat versucht, Schadensersatz und Schmerzensgeld vor Gericht zu erstreiten.
Hier (http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22465&article_id=139306&_psmand=157) die ursprüngliche Pressemitteilung, die über die Klage informiert.
Das Ganze ist vorerst so ausgegangen:
OSNABRÜCK. Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat mit heute verkündetem Urteil die Zivilklage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen erlittener Verletzungen bei einer mittelalterlichen LARP-Veranstaltung (Live Action Role Playing) in Gehrde abgewiesen (Az. 4 O 1324/15).
Hier (http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22465&article_id=140549&_psmand=157) die ganze Pressemitteilung.
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Das Urteil war so zu erwarten. Die Begründung indes ist interessant, denn wer sich 2:1 verteidigt wird anders bewertet als wer z. B. 1:5 selbst angreift. Spannender wird es, wenn Kopftreffer gestattet sind. Im Grunde ist der Tenor aber das erwartete "Pech gehabt" für den Kläger.