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Verbot von Kampf beim Larp?

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MiGri:
Moin Tobi!


--- Zitat von: Tobi am 12. Feb 07, 11:12 ---Nein. Natürlich wird das alles wieder nicht so heiß gegessen, wies gekocht wird. Man sehe sich nur wieder die ganzen Karnevalsvereine mit ihren Säbeln an *g*

Und solange es sogar im Worst Case "nur" eine Ordnungswiedrigkeit ist sehe ich eigentlich keine Probleme.

--- Ende Zitat ---

Ich bin mir da nicht so sicher, ob es nicht doch "so heiß gegessen wie gekocht" wird. Gerade in letzter Zeit sind unsere Politiker in dieser Hinsicht immer wieder für eine Überraschung gut. :-\ Wenn kein massiver Protest kommt oder irgendeine starke Lobby protestiert könnte das Gesetz wie geplant geändert werden. Wenn jetzt wieder ein Schüler Amok läuft und sich im Nachhinein herausstellt er hat Ballerspiele benutzt geht das sogar plötzlich recht schnell.
Stellt Euch mal vor, man würde bei ihm sogar eine Larp-Waffe finden...  :o

MiGri:
Hier übrigens noch die Begründung der Gesetzesänderung:

--- Zitat ---(§ 118a)
 
Der neu einzufügende § 118a erfasst nur solche Spiele, bei denen – wie insbesondere in
Laserdromes sowie bei Gotcha- und Paintballspielen – die Tötung oder Verletzung von Mit
spielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simu
liert wird. Dem gegenüber werden Spielprogramme, die grausame oder unmenschliche Ge
walttätigkeiten zum Gegenstand haben, von der neu zu schaffenden Strafrechtsnorm in
§ 131a StGB erfasst. 
 Vom Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht erfasst werden die gesellschaftlich anerkannten
traditionellen Sportarten, wie etwa das Fechten. Bei diesen Sportarten steht der Zweck der
körperlichen Ertüchtigung im Vordergrund. Die Gefahr, dass Gewalt verharmlost und hier-
durch die allgemeinen Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut werden, besteht
nicht. Das Tatbestandsmerkmal der Geeignetheit, die Menschenwürde zu verletzen, stellt
auch im Übrigen sicher, dass nicht sanktionswürdige Verhaltensweisen wie die herkömmli-
chen „Cowboy- und Indianerspiele“ unter Kindern und Jugendlichen vom Anwendungsbe-
reich des Ordnungswidrigkeitentatbestandes ausgenommen bleiben.
Die Teilnahme an derartigen Spielen ist ebenfalls mit Bußgeld bedroht, allerdings wird dem
geringeren Unrechtsgehalt dieser Form der Beteiligung durch den niedrigeren Bußgeldrah-
men des § 17 Abs. 1 OWiG Rechnung getragen. Ein vollständiger Verzicht auf die Sanktio-
nierung einer solchen Teilnahme hätte zur Folge, dass Spielformen ohne Veranstalter, die
nicht auf hierfür eingerichteten Anlagen durchgeführt werden, wie dies z. B. für Gotcha häu-
fig der Fall ist, sanktionslos blieben und ein wirksames sicherheitsrechtliches Vorgehen auf
Grund der Sicherheits- und Ordnungsgesetze der Länder mangels Erfüllung des Tatbestan-
des einer Ordnungswidrigkeit nicht gewährleistet wäre.
--- Ende Zitat ---

Den Verfassern ist also durchaus bewusst, dass der Gesetzestext auch Spiele jenseits von Gotcha und ähnlichen sanktioniert.
Man kann es aber ja nicht ändern, sonst würde man diejenigen nicht bekommen, die man eigentlich haben will...  >:D  :police:

Klasse, oder?  :-X

Jost:
Ich sehe das ähnlich ... leider )= ...

In der Terror-verhinderungs-manie fällt denen momentan soviel "kreatives" ein )= ..

Jost:
btw.: Die sollten DAS Geld, daß die in den Schwachsinn allgemein stecken mal in Bildung
stecken. DAS ist Vorbeugung (; ..

Hegen:
Dann gehen wir einfach hin und nennen es nicht mehr Rollen"spiel", sondern "Fantastisches Laienimprovisationstheater".
Ich gehe mal stark davon aus, dass auch im "normalen" Theater weiterhin mit morduntauglichen Waffendarstellungen gearbeitet werden darf, so wie wir es mit unseren Trefferanzeigern auch tun.

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