Out-Time Bereich > LARP als Hobby
Jugendamt entwaffnet Ritter
Tobi:
Nun ja, das Jugendamt kann die Lokation doch nur kündigen, wenn sie der Lokation gegenüber Weisungsbefugt ist.
Also eine neue Lokation zu finden sollte echt nicht schwer sein.
Außerdem hat man mit der alen Lokation einen Vertrag gemacht, die einem Planungssicherheit gibt. Wenn dann eine Partei den Vertrag einseitig kündigt gibt es da Regeln für. Im Idealfall kann der Larp-Veranstalter die Lokation auf Schadensersatz verklagen.
Jelena:
hm...
ist es nicht eher so, dass diese spezielle Veranstaltung für unter 16jährige durch Gelder vom Jugendamt gefördert werden sollte?
Insofern kann das Amt als "Mitausrichter" diese Veranstaltung natürlich auch absagen.
Inwieweit das notwendig oder gar sinnig ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier.
Sarah Kupferschläger:
Hab das jetzt auch so verstanden, als sei das eine Ferienfreizeit-Aktion gewesen, die durch die Ausrichter quasi für das Jugendamt gemacht worden ist, von daher kann das JA auch kündigen. Es wird sicherlich für die verauslagten Gelder Schadensersatz geben. Aber eine Ausweich-Location wird es nicht geben, da alle Teilnehmer weggebrochen sind, die gehen ja jetzt mit den Bienchen summen, den Vögeln zwitschern und den Blümchen blühen...
Von daher finde ich es schon ziemlich... naja, unsensibel, kurz vor Ferienbeginn dem Verein, der (und wir Orga-Leute wissen, was für eine Arbeit da drin steckt!!!) wahrscheinlich monatelang Plots geschrieben, Handouts vorbereitet, Kostüme genäht, ggf. sogar Bauten hergestellt hat, abzusagen.
Dass dann eine Kurzschlussreaktion von den Tremoniern kommt á la "dann halt in der Innenstadt" zeugt zwar nicht von Professionalität, aber ist m.E. in der ersten Reaktion verständlich.
Wobei im Presseartikel nichts davon stand, da haben sie sich ja wohl eines Kommentars enthalten und ans JA verwiesen. Wo hast Du denn diese Aussage her, Jerry??
Jeremias:
Letzter Satz hier:
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dolo/sueden/Dortmunder-Sueden;art2575,525608
Yessy:
Kevin ist einer der betroffenen Jugendlichen, kein Mitarbeiter der JFS.
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