Es muss im Mietvertrag vereinbart sein, wenn die Mieter zu bestimmten Diensten am Gemeinschaftseigentum , wie zB Winterdienst, Treppenhaus putzen etc., verpflichtet sind. Dort ist idR auch genau festgelegt, was zu tun ist. Ist das nicht der Fall, muss sich der Vermieter drum kümmern, dafür muss er natürlich dann evtl Geld ausgeben (nebenkosten). Wieviel das ist und wofür er das Geld ausgegeben hat, siehst Du dann in der Nebenkostenabrechnung! Lohnt sich immer, die anzuschauen, ndenn einige Dinge werde dort gerne umgelegt, die aber nicht dort umgelegt sein dürften....
Also: Anschauen!