Üble Nachrede ist etwas übrigens nur, wenn es nicht erweislich wahr ist. Weiß derjenige, dass es unwahr war, ist es auch noch Verleumdung.
Bedeutet also: Erfahre ich von etwas, das jemanden verächtlich machen kann oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, so sollte ich den Mund halten darüber, solange ich keinen klaren Beweis habe.
Ist übrigens auch schon in der Wikipedia erklärt:
Ein Verbreiten im Sinne des § 186 StGB ist hingegen gegeben, wenn der Täter eine Tatsache als Gegenstand fremden Wissens weitergibt, ohne dass er sich die Tatsache zu eigen macht. Hierunter fällt insbesondere das Verbreiten ehrenrühriger „Gerüchte“.