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Winterwacht - Geld und Warenwert
Jelena:
Also.
Niemand kann verbieten eigenen Alkohol mitzubringen. Und ich werde garantiert nicht Gegenmaßnahmen treffen, denn so etwas ist ein absoluter Stimmungskiller.
Aber.
Die Frage lautet, was bringe ich mit und vor allem, wieviel?
Wenn es die Flasche speziellen Likörs ist mit der ich eine Runde schmeißen will um meinen Freunden was gutes zu tun, dann ist das toll und angemessen. Bitte verpacke die Flasche in etwas ambientigem, so dass sie nicht doof auf dem Tavernentisch rumsteht und alles ist gut.
Wenn du aber meinst das die Metpreise im Ausschank doof sind und du dir zwei Flaschen Met mitbringen willst finde ich das... fragwürdig.
Der Ausschank ist da weil er Ambiente fördert, eine Menge Logistik einfacher macht und ein guter Weg ist um diesen Con zu finanzieren.
Die Preise sind so kalkuliert das es zumindest kostendeckend ist, wenn nicht sogar einen kleinen Gewinn bringt. Dieser Gewinn kommt (sofern er überhaupt da ist) dem Verein zu gute.
Sofern es also nicht der 18 Jahre alte, handgeklöppelte Met von jungfräulichen Wildblumenwiesen ist wird es nicht gut ankommen sich selber Bier und Met mitzubringen.
Solltest du das trotz allem machen wollen: siehe oben.
Wenn du jetzt wie Jeremias jemand bist der Met und Bier auf den Tod nicht ausstehen kann und viel lieber, z.B., Rotwein trinken möchtest, dann können wir das bestimmt ambientig verpacken.
Mein Vorschlag:
Derjenige kauft seine private Droge (wie in Jeremias Fall 3-4 Flaschen Mädchentraube) und gibt sie vor dem Intime beim Wirt ab. Diese können dann IT erstanden werden und werden dann mit einem speziellen Vermerk an der Theke hinterlegt:
Da, das sind dem Alamarpriester seine Weinkrüge, die hat er bezahlt, also gib ja nicht was weg wenn er nicht mit an der Theke steht!
Johannes:
Verstehe, genau deshalb habe ich nachgefragt. Will Euch natürlich nicht die Kalkulation kaputt machen, war mir nur nicht sicher, wie das gehandhabt wird. Auf der letzten Veranstaltung auf der ich war hatten irgendwie die meisten was dabei und ich wollte halt wissen ob das üblich ist. Kann sehr gut nachvollziehen, dass man das anders macht.
Berufspsycho:
Wir könnten Mitbringalkohol oder sonstige Mitbringgetränke sehr wohl im Rahmen der Hausordnung untersagen, nur die Umsetzung könnte Missstimmung verursachen. Von daher halte ich auch nichts davon.
Was ich mich gerade frage: Warum soll das Mitbringen bestimmter Weine, da wg. Geschmack anstatt wg. Unverträglichkeit gegenüber sonstigen Getränken, in Ordnung sein aber die Mitführung von Met oder Bier nicht?
Ich bin klarer Befürworter das vor Ort Erwerbs, habe aber volles Verständnis, wenn jemand das nicht so machen mag, warum auch immer. Gleiches Recht für alle sollte gelten, denn ungerne würde ich Notlügen wie "Ich vertrage nur Köstrizer Weizen" hören.
Die Idee mit der gekennzeichneten Lagerung scheint mir ein guter Kompromiss, der dann aber für alle gelten sollte.
Und ja, da ich mir auch immer 2-3 Wochen im Vorfeld Getränke zusammen rühre (die micht Früchten teils sogar länger), würde ich darauf vermutlich auch zurück kommen. Verspreche aber auch vor Ort Konsum! :angel:
Eine Umrechnungsfrage: Der Halbkupfer je Humpen ist dann auch wirklich je Humpen gemeint und nicht an die z. B. 0,5l OT Preis gekoppelt, oder?
Jelena:
Ja, der IT und OT- Preis ist nicht miteinander gekoppelt.
Bezüglich allem anderen: s.o.
Grendar:
Ich trinke mit Grendar nur Rotwein und kein Bier.
Ich würde gerne entweder:
- 3 Flaschen mitbringen von einer Sorte die ich gerne trinke, die an der Theke abgeben OT und im Verlauf dann mit Kupfer zahlen
oder
- ich nenne euch die Sorte, ihr kauft Sie und ich kauf sie dann regulär OT wie IT - bedeutet aber ein wenig mehr arbeit für euch.
Was wäre euch lieber?
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