Autor Thema: AGBs? ab 16/18?  (Gelesen 1779 mal)

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Offline Kadegar

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AGBs? ab 16/18?
« am: 28. Mai 09, 19:40 »
Heyho heyho,

ich bräuchte nochmal die AGBs gelinkt/ geschickt, damit ich die auch auf den Seiten verlinken bzw bei Conplanung hochladen kann...

und...

was muss ich den Leuten zwischen 16 und 18 sagen, wenn die zum Con wollen? Erziehungsberechtigung der Eltern an einen Volljährigen mitbringen?
Lass mich, ich kann das!
Entweder dein Charakter stirbt als Held, oder lebt lange genug um NSC zu werden.
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Offline Jeremias

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Re: AGBs? ab 16/18?
« Antwort #1 am: 28. Mai 09, 20:53 »
Ja, mach sowas in der Art. Ich habe dir gerade mal im .doc und im .odt-Format die Formulare vom Grenzwacht zugeschickt!

Offline Kadegar

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Re: AGBs? ab 16/18?
« Antwort #2 am: 28. Mai 09, 21:17 »
Dann brauch ich grad noch die AGBs, dann steht der Con bei Conplanung drin.
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Kein-Haar-Mann!

Offline Tobi

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Re: AGBs? ab 16/18?
« Antwort #3 am: 31. Mai 09, 11:06 »
AGBS brauchen wir keine. Wir hatten gestern beim Rchtsseminar länger über AGBs gesprochen und da sind einige interessante Dinge aufgekommen, die die Verwendung von AGB in Zukunft stark verändern sollten.

Erstens: Die meisten AGB, die wir von Engonien zur Zeit verwenden sind entweder gegen das Gesetz (womit sie unwirksam werden) oder irrelevant. Wenn wir unsere AGBs überarbeiten würden, dann würden alle, bis auf ca. 3-4 raus fliegen.

Zweitens: Wir brauchen keine AGBs. AGBs sind Ergänzungen, oder Erklärungen zum Gesetz, die öfter, oder mit der Absicht öfter als einmal verwendet zu werden verschriftlich wurden. Der Gesetzestext zu Vertragswerk ist so ganz gut und bei den meisten Larpspezifischen Sachen würde ein Richter vom gesunden Menschenverstand und dem was üblich ist ausgehen.

Drittens: AGBs die im Nachhinein, wie zum Beispiel auf dem Con selbst, unterschrieben werden sind ungültig. AGBs müssen nicht unterschrieben werden, sondern sie müssen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (das heißt der Anmeldung) einsichtig (z.B. auf der Homepage verlinkt, oder mit der Anmeldung verschickt) werden.

Zusammenfassung: Wir brauchen für den Wächter 2 Con keine AGBs und brauchen uns auch keine Gedanken darüber zu machen.


was muss ich den Leuten zwischen 16 und 18 sagen, wenn die zum Con wollen? Erziehungsberechtigung der Eltern an einen Volljährigen mitbringen?

Da siehts schon wieder anders aus. Also grundsätzlich sind Jugendliche zwischen 16 und 18 in der Lage eigenverantwortlich Verträge (wie z.B. eine Conanmeldung) zu tätigen. Das ist der sog. Taschengeldparagraph, der sagt, sie dürfen Verträge abschließen, die sie mit ihrem Taschengeld bezahlen können. Da der Wächter 2 Con nur 30€ kostet ist das durchaus im Taschengeldbereich und somit brauchen sie nicht die Unterschrift ihrer Eltern.

Die Aufsichtspflicht sollte von einem älteren aus deren Gruppe übernommen werden. ABER das ist nicht unser Problem. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass jemand in ihrer Abwesenheit die Aufsicht übernimmt. Dies kann sowohl schriftlich, als auch mündlich erfolgen. Ein Zettel, wie beim Conquest o.ä. ist zwar nett, aber nicht unbedingt notwendig.
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