Hoch geschätzeter Senat,
geehrte Freunde und Verbündete,
wir wenden uns an euch, weil uns zugetragen wurde, daß ein fremdes Land mit Namen Husum Kopfgelder auf einen jeden lodrischen Adligen ausgesetzt hat und uns zudem offen mit Kriegt droht.
Dieses Kopfgeld ist eine Reaktion darauf, daß wir das Kopfgeld auf eine Reichsverräterin nicht zurückgezogen haben, die nun mit einem Husumer Huskarl vermählt ist.
Doch hat die Familie von und zu Rappoltstein, der eben diese Dame angehört das Reich verraten, den Lehns- und den Schutzeid gebrochen und gegen den Codex Magicus, die Gesetzte zur Magie, verstoßen. Jeder dieser Verstöße alleine würde für eine verurteilung zum Tode ausreichen, und so wurde über die Familie von und zu Rappoltstein die Reichsacht verhängt und ein Kopfgeld ausgesetzt, sollten sie in Lodrien aufgegriffen werden.
Leider sieht man dies in diesem Wikinger-Land anders als bei uns, und man besteht, wie es scheint, darauf, daß durch die Hochzeit mit dem Huskarl alle alten Sünden von ihr abgefallen sind und nun nur noch der Herr des Landes über sie richten darf. Daher sieht man dort unser Beharren auf der Tatsache, daß sie nun mal eine Reichsverräterin ist, als Grund uns mit Krieg zu drohen.
Daher wollen wir euch, als unsere treuen Freunde, aus zwei Gründen warnen. Zum einen könnte es sein, daß wir euch um Hilfe im Rahmen der Freundschaftsverträge bitten müssen. zum anderen hat Lodrien keinen direkten Zugang zum Meer, und das nächste Meer, über das die Wikinger kommen können ist jenes, welches an Engonien grenzt.
Sollten euch durch die Freundschaft, die unsere beiden Länder so eng verbindet, Unangenehmlichkeiten entstehen, so bitten wir um euer Verständnis, und wir versprechen euch dafür mehr als angemessen zu entschädigen.
Zudem haben wir auch unsere anderen verbündeten verständigt, die sich bereit erklärt haben auch euch, in diesem ungünstigsten Falle, zur Seite zu stehen.
Mögen die Götter euch behüten,
für den Kronrat
Fürst Ulrich von Quenn, Herr von Lodrien