Autor Thema: Vor der Grenzwacht  (Gelesen 2604 mal)

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Vor der Grenzwacht
« am: 18. Mär 11, 23:47 »
Was für eine Scheiße ... nun sollte dieses eigentlich ganz lustige Fest schon wieder für irgendwelche Diplomatischen Verhandlungen herhalten. Philleas .. oder einfach nur Phil, wie er von den Sturmrufer genannt worden war oder Herold, wie ihn der Kapitän nannte schmiss den Brief vom Städterat von Tangara auf seien Tisch.

... inofizielle Verhandlungen über den Friedensvertrag ... Tangara, Herzog, Königin, Lupus Umbra-Gesandtschaft ... Bedingungen für alle Seite verhandeln ... alle mögliche Unterstützung zur Verfügung stellen ... balblaschwulst

... ich glaub ich könnt kotzen. Na, war das jetzt eloquent genug? Na wartet ich werde mich rächen."

und aus der tiefsten Tasche zog er einen Packen Papier hervor, ging noch mal kurz drüber und nagelte sie dann an das Brett unter dem Zeltdach:

Von den Regularien zum Turney zu Winterberg zur allweyliglichen Verwendung nach Tiburer Ritus zu Fusze

Sodann sey von heutigen Tage an vernommen, dasz jedwedes Turney nach dem Regularium zu Winterberg nach Tiburer Ritus zu Fusze wie folgt auszutragen sey.

I Von der Koenigin von Schoenheyt und Anmuth undt den Verteidigern der Ehre

Wer auch immer dies Turney ausrichte solle bestimmen eine holde Koenigin von Schoenheyt undt Anmut zu dehren Ehre sich die wuerdigen Ritter schlagen sollen, als dasz sie jederzeyt durch ihre Milde gemahne, dasz die Streiter nicht verrohen undt verderben. Sie wird regieren ueber das Turney undt ihr Wort wird Ausschlag geben undt Weisung seyn, wann auch immer ein Streyt entbrennet, welcher nicht vom Herold geschlichtet werden kann.
Starker Arm und Schwerdt der Koenigin von Schoenheyt undt Anmut sollen seyn die Kampeones, die Verteidiger der Ehre. Die ersten werden von der Koenigin erwaehlet, aber schon baldt wird Muth, Tapferkeyt und Schicksahl entscheiden, ob sie dies auch bleiben werden.

So derjenige, welcher dasz Turney ausrichtet nicht wagt eine Koenigin zu benennen, oder sich niemand finden mag, der ehrbar undt mild genug iszet, so rufen die Ritter die ewge Herrin an mit Gnade auf ihre Kinder herabzuschaun auf das die Verteidiger der Ehre ausreichen moegen den Turneyfrieden zu wahren.

So dasz Ende der Turney gekommen, seys durch vorbestimmte Zeyt, oder dadurch, dasz niemand mehr einen der Kampeones herausfordern kann oder dessen willens iszet, so wenden sich die Kampeones in ehrbarem Kampfe gegeneinader um zu bestimmen, wer der Sieger der Turney iszet. Iszet der Sieger der Kampione in ehrbarem Zweikampf bestimmet, so kuehret dieser die neue Koenigin von Schoenheyt undt Anmut. Alsdiese Koenigin darf er jedwede erwaehlen, die seine Ehr ihm erlaubet und seis die Koenigin, die bislang ueber das Turney regiert hat.

II Vom Turnierpfande

Eynjeder, der als Ritterwuerdig erkannt und voller Muthes in die Schranken gestiegen wird ausz seinem Besitze waehlen zwei Pfaender, dem siegreichen Kaempen zu uebergeben. Der Pfand von niederem Werte musz sein das Ruestzeug des Kaempen, oder ein Ding von hoeherem Werthe. Diesz Pfand iszet nach eynem Kampfe vom Unterlegenen, dem Sieger zu ueberreychen. Es sey erlaubet dem Unterlegenen, wenn er fuer ehrbar befunden, eyn Artefact als Repraesentatio zu uebrreichen, anstatt dem Dinge darselbst. Es sey erlaubt eyn Zeychen von Ritterstand undt Ehre zu ueberreychen als Pfand, denn die Ehre als Ritter wieget mehr, als guther Stahl oder gueldne Muenz, doch sey hierob gewarnet, als dasz eyn solch Pfand, wird es eynbehalten oder nicht ausgeloest unzertrennbar verkuepfet sey mit der Ritterwuerde undt so der Ritter nicht im Besitze seyner Wuerde, er nicht weyter soll bezeychnet werden als Ritter im ganzen Lande.

Eyn jedweder Ritter, der zweyfelt ob des Werthes eynes Pfandes soll die Koenigin von Schoenheyt und Anmut anrufen, auf dasz sie entscheide, ob das Ding dem Werthe angemessen. So sie entscheidet, als dasz es nicht den Werthe trage, welcher angemeszen iszet, so sey der Ritter aus den Schranken verwiesen und nicht mehr erlaubt bey Turney nach dem Regularium zu Winterberg nach Tiburer Ritus zu Fusze fuer eyn Jahr undt eynen Tag.

So eyn Sieger eyn Pfand erhaelt, so mag er es behalten oder guthen Stahl oder feine Wahre oder edle Muenz dafuer verlangen im Tausche, die er darf behalthen als Sieger im Kampfe. So der Pfand eyn Ehrenpfand von Ritterswuerden gewesen iszet, so soll der Sieger eynen hohen Preys in gueldner Muenz, Worth oder That fordern, welchen der Unterlegene mit Ehr begleichen kann, es aber nicht behalten. Denn auch wenn es gerechet iszet, dasz er eynen Ehrenpfand von Ritterwuerden behaelt, so iszet es nicht ehrbar undt eynjeder soll ihn fuerderhin kennen, als eynen Ritter, der seynem Besiegten keine Gnade gewaehret.

Eyne edle Dame von holder Schoeheyt und reynem Bluthe mag eretten eynen unterlegnen Ritter ausz seyner Schuld und vom siegreychen Ritter ausloesen den Pfand, den er verschuldet. Eyn Sieger darf es behalten oder verlangen von der Dame ebenso guthen Stahl oder feine Wahre oder edle Muenz dafuer im Tausche, die er darf behalthen als Sieger im Kampfe. So der Pfand eyn Ehrenpfand von Ritterswuerden gewesen iszet, so soll der Sieger eynen hohen Preys in gueldner Muenz, Worth oder That fordern, welchen die Dame mit Ehr begleichen kann. So mehrere Damen an den Sieger treten, dasz Pfand auszuloesen, so seis am Sieger weisz zu ureteiln, welch holder Schoenheyt er die Ehre gewaeret undt er darf zuforderst allesamt hoeren, was sie im Tausche bieten. So aber der Ritter, der verlohren selbst seynen Pfand ausloesen will, so soll der Sieger seynen guthen Stahl oder feine Wahre oder edle Muenz nehmen, so der Preys gerechet iszet undt ihm den Vorzug vor den Damen geben. Alldiweyl sey zu verstehen gegeben, als dasz der Pfand, den die Dame ausloeset gaenzlich undt in vollem Masze an den Besiegten zurueckgehet ob die Dame dies bewilligt oder nicht, denn alleyn ausz Mitgefuehl handelt die Dame und sie darf sich nicht bereichern an Pfand oder Ehrschuld des besiegten Ritters undt der ausgeloeszte Ritter ist nicht durch Ehr und Schuld gebunden an die Dame.

So der siegreyche Ritter den Unterpfand vom Besiegten erhalten, mag er enscheyden, ob er es behaelt oder darselber einloest gegen guthen Stahl oder feine Wahre oder edle Muenz oder er mag entscheyden es seyner Dame oder der Koenigin von Schoenheyt undt Anmut zu uebergeben, auf dasz der Besiegte seynen Pfand nun der Koenigin oder der Dame schulde. Aber der siegreyche Ritter mag seyn errungenen Pfand nicht an eyne andere Dame, welche nicht die Koenigin von Schoenheyt und Anmut oder seyne Dame iszet, oder gar an eine andre Person geben und wenn er das doch tuht, dann soll der Wert und die Verpflichtung des Pfandes erlischen in den Augen und den Herzen all jener, die Zeugniss ablegen undt der Pfand soll zurueckgegeben werden, denn alles andre waere Raub undt schaendlich Miszethat.

So dasz Turney beendet und die Koenigin von Schoenheyt und Anmuth vom Sieger gekuehret, so sollen die Pfaende ausgeloest werden, bis die Sonne zum naechsten Male den Horizont erklimmt. So dies nicht geschehen, iszet dies von Schimpf und Schand fuer den Schuldner undt iszet dies geschehen aus seynem Fehl oder gar boeser Absicht, so sey von diesem Tag an kund und fuer alle zu wissen, dass er nie wieder darf teilnehmen an eynem Turney nach dem Regularium zu Winterberg nach Tiburer Ritus zu Fusze undt dasz seyne Ehre beflecket iszet fuer alle Zeyten. So eyn Sieger aber unfaehig iszet eynen gerechten Werth fuer den Pfand zu verlangen, weil er tot oder verwundet ward, so soll die Koenigin von Schoenhet undt Anmut bestimmen, wie mit dem ausstehenden Pfande zu verfahren sey undt wie immer sie entscheydet, so wird die Schuld als eingeloest und die Ehre des Besiegten als unbeflecket gesehen werden.

III Vom Kampfe

So sey hier kundgetan undt fuer alle zu wiszen, dasz einjeder Kampf in den Schranken gefuehret werden soll mit Mut und Ehr und einjeder soll seynen Gegner aufs schaerfste bedraengen, so dasz er ihn besiegen moege und seynen eignen Ruhm mehre. Dennoch sey eyn jeder gemahnet, dasz ritterlich zu streyten iszet, wie ein jeder Ritter vor ewiglichem Antlitz gelobet und alle die davor wahren und danach kommen werden bezeugen koennen. So ist schimpflich Geste undt Schmaehwort unter Acht gestellen undt einem besiegten Gegner iszet Gnade zu gewaehren, denn wer dies nicht tuht wird gering geschaetzet in den Augen der Koenigin und den andren Ritter.

Auf Waffe undt Wehr mag sich der Ritter mit seynem Gegner eynig seyn, doch sollen nur ritterliche Waffen Verwendung finden undt diese sollen von stumpfer Schneidt undt Dorn sein, auf dasz sie kein Aug ausstechen oder Arm abschlagen. Es wird gekaempfet, bis der eyne obsiegt und der andere daniederliegt und verlohren hat. Liegen beide danieder undt koennen sich nicht erheben, so spricht die Koenigin von Schoenheyt und Anmut den erettenden Richtsspruch.

Eynjeder Sieger kann direkt erneut gefordert werden, da er nun eyn Kampeone iszet, doch wiszet all, dasz es ritterlich iszet ihn zu Luft und Ruh kommen zu laszen. Einjeder Kampeon kann jederzeyt von jedem ritterwuerdgen gefordert werden, so dieser in die Schranken gestiegen iszet undt noch zumindestens eyner seyner Pfaende besitzt. Alleyn die Koenigin vermag ihre schuetzende Hand ueber eynen Kampeon zu erheben, auf dasz der Herausforderer sich einen anderen Gegner suchen moege, doch auch der Koenigin sey dies nur eynmal bey einem jeden Ritter gestattet.

So eyn Ritter, welcher seyn Ruestzeug vom Herold hat beschauet dies aber nun verlohren in den Schranken, seys als Pfand oder anders, so hat er Ersatz zu finden, auf dasz keiner jemals in die Schranken trete ohne geruestet zu seyn, worauf der Herold zu achten habe.

IV Von der Ritterwuerdigkeyt

Eynjedweder Mensch, der seyne Sporen verdient, geruestet und geguertet und zum Ritter geschlagen wurde darf teylnehmen am Turney undt in die Schranken treten. Dies wuerdige Ehr ist anzuzeygen dem Herolde durch Stamm undt Ast und Blatt undt des Vaters Vaters Ehre oder durch koeniglichen, herzoeglichen, fuerstlichen oder graeflichen Dispens oder durch Zeugniss von ehrbarem Turney, wo er ehrhaft gefochten. Alldies mag der Herold gewichten, doch so er fehl urteilt mag die Koenigin angerufen werden, auf dasz sie ihr Wohlwollen erteilt.

Eynjedweder Ritter, der in die Schranken getreten, darf bezweifeln, bevor die Kampeones gekuehret und die Ruest und Wehr gezeiget, dasz ein andrer ritterwuerdig iszet. Zeigt er dies nicht an zu diesem Punkt der Zeit, so sieht er all jene, die mit ihm in den Schranken stehen als gleich undt wuerdig undt ehrbar undt kann diesz nicht bezweifeln bis das Turney geendet. So aber Zweifel erhoben, sey alles klar zu zeigen, dasz diese Beschuldigung eyne sehr schwere iszet undt es sey inne zu halten bis dies durch Richtsspruch oder Fehde bereynigt iszet.

Im Turney sey einejedweder Ritter dem andren gleichgestellt undt seys Freiherr, Graf, Fuerst, Herzog oder Koenig und seys der eygne Herr oder eyn Fremder undt so seys elaubt zu erheben in ritterlischem Turney die Hand gegen koeniglich Bluth undt seys auch noch so edel.

Eynjeder Ritter musz herzeigen, seyn Ruestzeug undt seyne Wehr, auf dasz sie standhalten moege im Turney. Welch Ruestzeug und Wehr der Herold aber fuer gering achtet, der sey verwiesen aus den Schranken und sey seyn Bluthe noch so reyn, denn Schlachten undt Tot und ausgeschlagnes Aug und abgehackter Arm seyn Teil des Schlachtfeldes und nicht der Turney.

V Vom Herold

Eynjedweder, der ein Turney nach dem Regularium zu Winterberg nach Tiburer Ritus zu Fusze ausrichtet soll benennen eynen Herold wies ihm beliebt. Dieser Herold soll durch Wort und Ruf gemahnen undt stehts Auskunft geben, als wie die Regularien des Turney nach dem Regularium zu Winterberg nach Tiburer Ritus zu Fusze sind undt wie sich ritterlich zu verhalten iszet. Ferner soll er feszthalten in Schrift und Papier, wer gefochten und wer als Sieger hervorgegangen, auf dasz alle Welt es fuer immer wisze.

VI Vom Frieden

Es sey verboten in die Schranken zu steigen mit eynem Ritter, gegen den in blutger Fehde man ins Felde ziehet, denn ein Turney nach dem Regularium zu Winterberg nach Tiburer Ritus zu Fusze solle nicht dazu dienen blutge Fehde zu schlagen. Wer diesz aber doch tuht sey aus dem Turney ausgeschloszen undt fuer ein jahr und einen Tag soll er nicht mehr streiten in einem Turney nach dem Regularium zu Winterberg nach Tiburer Ritus zu Fusze.

So im Turney blutge Fehde erklaehret, so solln die Streiter nicht gegen einander streiten undt es sey verboten zu fordern vom eynen den anderen, so dieser Kampeone iszet.

Der Herr des Landes mag erklaehren einen Turneyfrieden, oder nicht und dies iszet fuer dasz Turney nicht von Belang. Doch wenn der Frieden erklaehret, so iszet einjeder Ritter, welcher fuer ritterwuerdig befunden, von Ehr dazu verpflichtet diesen zu halten undt fuer den Herrn zu streiten so eyn Schurke diesen Frieden bricht.
« Letzte Änderung: 19. Mär 11, 11:00 von Engonien NSC »
Allzweck-NSC für das Forenrollenspiel im Engonien Forum

Offline Engonien NSC

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Re: Vor der Grenzwacht
« Antwort #1 am: 19. Mär 11, 11:30 »
Am nächsten Morgen wurde Phil von einem Boten geweckt und schlaftrunkend torklete er in Nachhemd vors Zelt.
Während der Bote vor sich hinplapperte blinzelte der Herold in die Sonne und suchte auf dem, von allerlei Krempel bedeckten Tisch, etwas zu Essen, oder zu trinken und da das wohl noch etwas länger dauern konnte griff er sich einen Tonbecher, roch vorsichtig am Inhalt und probierte einen Schluck, bevor der dazu ansetze den Boten zu unterbrechen:

"Nein, es wird kein Adelsturnier auf dem Fest geben, sondern ein RITTERturnier, wie letztes Jahr auch, neben den ganzen anderen Turnieren, wie Bogenschießen, Helmholzen, einem allgemeinen Kampf usw.. NEIN, ich bin kein Herold der Königin, sondern freischaffend tätig. Ich war früher bei den Sturmrufern und nun diene ich auf der Sturmrufer, das ist ein Schiff, ABER ich bin niemandem zu Lehnstreue verpflichtet. Das Fest hier wird von mehreren Leute ausgerichtet und sie haben mich angeheuert für das Fest ... Der Städterat von Tangara ist übrigens einer dieser Ausrichter.
JA, es wird Verhandlungen über den Friedensvertrag aller Parteien geben. NEIN es gibt keine offiziellen Abgesandten ... jeder, der sich für wichtig genug hält wird wohl kommen. JA, der Lupus Umbra wird voraussichtlich auch eine Gesandtschaft schicken. JA, bis eine Woche nach dem Fest herrscht der Waffenstillstand, der bei Engonia beschlossen wurde. NEIN die Ergebnisse der Verhandlungen auf dem Fest sind nur Vorschläge, die der Führung des Lupus Umbra, dem Herzog, dem Städterat und der Köni ... ähm  ... Imperatori vorgelegt werden und sie sind nicht bindend, ABER die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass sie übernommen werden können. Soweit ICH weiß hat der Herzog schon Bedingungen gestellt. Und NEIN, ich hab keine Ahnung ob dein Herr eingeladen ist, aber da Ferdi Weidenfels ja das Fest mit ausrichtet und mich bezahlt, werde ich ihn wohl kaum davon abhalten können zu kommen, oder?"

Missmutig und anscheinend beleidigt hatte der Bote von Ferdi die Erklärungen des Herolds an sich vorüberziehen lassen, konnte aber nicht widerstehen noch pampig nachzuhaken.

"Und wer richtet denn dieses Fest aus?"

Offensichtlich an einem wunden Punkt erwischt rollte der Herold mit den Augen.
"Na wenn ich das wüsste. Ich würd mal sagen der Widerstand. Das Problem ist, dass sind viele Leute und niemand. Es sind auf jeden Fall nicht die großen Parteien, wie die Königin, der Herzog, oder so, ... eher viel Kleine. Dein Herr hat Geld gegeben und stellt ein paar Stände auf, die Malzmüller vermietet den Grund und Boden, der Killkenny besorgt Bier und Met und der Kaptn mach ne Taverne und der Flamen Damian von Voranenburg wird sicherlich auch wieder die Priester zu Dingen animieren und so weiter und so weiter.
Sonst nochwas? Es ist noch nicht mal Mittag und ich bin müde."

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