Autor Thema: FYI: Gerichtsbeschluss wg. Kopfverletzung beim Larpkampf  (Gelesen 2096 mal)

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Offline Vanion

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Hallo,

das geht ja schon einiger Zeit herum, dieser Fall aus Osnabrück. Kurzer Hintergrund: ein NSC ist im Kampf so am Kopf getroffen worden, dass ein bleibender Schaden am Auge zurückgeblieben ist, und hat versucht, Schadensersatz und Schmerzensgeld vor Gericht zu erstreiten.

Hier die ursprüngliche Pressemitteilung, die über die Klage informiert.

Das Ganze ist vorerst so ausgegangen:

Zitat
OSNABRÜCK. Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat mit heute verkündetem Urteil die Zivilklage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen erlittener Verletzungen bei einer mittelalterlichen LARP-Veranstaltung (Live Action Role Playing) in Gehrde abgewiesen (Az. 4 O 1324/15).

Hier die ganze Pressemitteilung.
« Letzte Änderung: 29. Jan 16, 15:28 von Vanion »
"LARP ist nicht ein Hobby, es sind mindestens acht oder so. Ich betreibe etwa fünf davon." RalfHüls, LarpWiki.de

Offline Berufspsycho

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Re: FYI: Gerichtsbeschluss wg. Kopfverletzung beim Larpkampf
« Antwort #1 am: 29. Jan 16, 15:33 »
Das Urteil war so zu erwarten. Die Begründung indes ist interessant, denn wer sich 2:1 verteidigt wird anders bewertet als wer z. B. 1:5 selbst angreift. Spannender wird es, wenn Kopftreffer gestattet sind. Im Grunde ist der Tenor aber das erwartete "Pech gehabt" für den Kläger.
Ich weis was ich tue, ich tue es trotzdem...
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