Autor Thema: Auf den Straßen der Stadt  (Gelesen 3760 mal)

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Offline Ashat

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Auf den Straßen der Stadt
« am: 13. Nov 06, 21:16 »
Am Markplatz findet sich ein Anschlag, auf dem Papier prangt in großen, roten Lettern:

"TOD DEM UNTOTEN!"
Wer die Dunkelheit fürchtet, der hat noch nie den Zorn des Lichts gespürt!

Ich bin hier nicht mit euch eingesperrt - IHR seid hier mit MIR eingesperrt!

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Auf den Straßen der Stadt
« Antwort #1 am: 14. Nov 06, 12:03 »
Das Plakat hängt nicht lange da, ehe ein pflichtbewusster Händler es herabreißt. Kurz darauf schwärmen auch Reichsgardisten aus, um die Schmutzfinken zu suchen.
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Auf den Straßen der Stadt
« Antwort #2 am: 16. Dez 06, 15:52 »
Ein Herold zieht durch die Straßen und verkündet mit kräftiger Stimmte, was auch auf den zahlreichen Plakaten an allen wichtigen Plätzen der Hauptstadt steht:


Kaiserliches Edikt

Seine Kaiserliche Majestät Barad Konar, Auserwählter Sohn Tiors und Imperator Caldriens, erlässt das folgende Edikt an den Adel und an das Volk:

1. Das neue Staatswappen ist Schwar-Blau geviertelt, die Herzfarbe ist blau. Darauf der Wolfskopf zu Ehre Tiors.

2. Der Lupus Umbra nimmt ab sofort die Stellung der Kaiserlichen Reichsgarde zum Schutze der inneren Sicherheit und der Grenzen ein. Alle Angehörigen der bisherigen Reichsgarde steht es offen, dem Orden des Lupus Umbra beizutreten oder die Waffen niederzulegen und in Ehren in ein bürgerliches Leben zurückzukehren.

3. Dem alten Wappen Kaiser Jeldriks ist die Ehre und Würde zuteil werden zu lassen, die ihm gebührt. Nichtsdestotrotz ist mit sofortiger Gültigkeit ist das Tragen der alten Reichsfarben in Verbindung mit dem Pegasus in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt.

4. Alle Adligen der Provinzen Caldrien und Andarra sowie alle Würdenträger der Provinzen Tangara und Silvanaja haben bis zum Ablauf des ersten Quartales des Jahres 1 nach Barad Konar seiner Kaiserlichen Majestät ausnahmslos die Treue zu schwören.

5. Das Jahr 257 n.J. wird mit dem Jahr 1 n.BK. gleichgesetzt. Die neue Datierung ist für das gesamte Kaiserreich verbindlich.

6. Der Glauben an den Gott Szivár ist verboten. Wer sich öffentlich zum Glauben an den Gott Szivár bekennt wird mit der Reichsacht belegt.
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