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Autor Thema: [Frage] BE Führerschein  (Gelesen 1720 mal)

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Offline Alara

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[Frage] BE Führerschein
« am: 30. Jan 10, 18:19 »
Moin,

ich hab leider absolut keine Ahnung bezüglich des Themas, weswegen ich einfach mal frage, da ich hoffe, dass der ein oder andere hier den Führerschein BE hat.
Nachdem ich nu erstmal den Führerschein B gemacht hab (vor 7 Jahren) und zwischendurch nochmal n Betriebsführerschein (weil der Arbeitgeber es so wollte, damit ich seine Autos fahren darf, vor einem Jahr) gemacht hab, steht nun Mitte bis Ende dieses Jahres für mich der BE Führerschein an (PkW mit Anhänger).
Hat den jemand in den letzten Jahren gemacht und kann mir sagen
A) Wie lange braucht man dafür etwa (so grob überschlagen)?
B) Wie viel kostet der Spaß (so grob überschlagen)?
C) Wie läuft das Ganze so ab?
D) Muss ich die komplette Theorie (12 Basisstunden + 2 Stunden B/BE) nochmal absolvieren? (Für mich sinnlos, weil ja keine Theorieprüfung)

Bislang weiß ich nur, dass ich keine Theorieprüfung ablegen muss für BE und dass zur Prüfung gehören: Anhänger an- bzw. abhängen (ist alles bekannt, da ich im Elternhaus häufiger geholfen hab den Hänger an und ab zu hängen) und rückwärts um ne Ecke fahren/einparken.

Wenn mir wer helfen kann und meine Fragen beantworten kann wär das super!

MFG
Alara

Edit: noch eine allgemeine Frage
Ich belege regelmäßig einen Erste Hilfe Kurs, da ich den für die Arbeit brauche. Muss ich nun für den Führerschein BE einen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" zusätzlich machen oder reicht die Bescheinigung über einen EH Kurs, der nicht älter als zwei Jahre ist (ich mach den Kurs im März wieder und spätestens im November mach ich den BE Führerschein)
Die bunte Geweihte

Offline Rogar

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Re: [Frage] BE Führerschein
« Antwort #1 am: 30. Jan 10, 19:06 »
A) Wie oft passt derTermin zwischen dir und Fahrlehrer, minimum einige Wochen wegen der Anmeldung zur Prüfung.
B)x Übungsfahrten, Sonderfahrten als Aufsatz zu B -> 3 Überlandfahrten, 1 Dunkelfahrt, 1 Autobahn, Prüfung 45min., Prüfungskosten eben
Preise bei der örtlichen Fahrschule erfragen oder mal Cayalt ansprechen. Ich schätz mal 600€ legt man an.
C) Kuppeln, Beleuchtungscheck, haste Strom pipapo, funzt das ding wie es soll, dran damit und ab dafür, grob gesagt.
Hinsetzen und das tun was der Fahrlehrer sagt, am besten mit Erfolg. Wenn du sauber und problemlos rückwärts um ecken kommst,wie du willst. Hast du damit die halbe Miete der Prüfung bestanden, an die länge gewöhnt man sich. Rampenfahrten wärn noch ne Sache mit der man sich beschäftigen sollte.
D) Nein

Wenn du vernünftig Fahren kannst werden sich Übungsstunden wohl gering halten, ist aber nicht so einfach zu rangieren, besonders rückwärts um die Ecke, und seitwärts/rückwärts rangieren. Sollte man hin und wider tun. Da ichs selbst nicht weiß, aber ich schätze die Fahrschule fährt ohne Ladung. Auch B reicht mit dem richtigen Wagen für mehr als Bollerwagen. Ladungssicherung und voll beladen ist um einiges witziger, als Leerfahrten. Wobei sich meine Erfahrung legal auch bei ca. 1,7 Tonnen erschöpft. Eben 3,5t Dux. Ist irgendwie interessanter wie man ne Ladung richtig sichert, irgendwie penn da die meisten Fahrlehrer. Fahre halt selbst nur im Verkehr was man so ziehen darf, in der Regel sind 3,5 t, Gespann schon einiges, wenn man keine Zementsäcke läd.

Für Privatgelände ist das nicht nötig auch wenn die StvO darauf gilt oder man sich nach Ihr richten soll. Wenn der Chef ne Berechtigung hat zu sagen fahr, darfste fahren. Selbst wenns Bagger, Kran, Raupe oder sonstwas ist, du musst nur geistig, körperlich reif sein, 18+ in der Regel und in die Maschiene eingewiesen sein. Auf Privatgelände darfste also auch 60 Tonnen mit Hänger ohne alles. (Theoretisch) Jedenfalls war das in den Firmen so,wo ich was größeres fahrn durft. Nebenbei sacht mir mein SigeKo Lehrgang auch nichts andres dazu. Privat am Arbeitsplatz gelten da oft interne regeln, bzw. Privatgelände sind was andres als der gemeine Straßenverkehr eben. Demenstprechend sind Staplerscheine pipapo fürn A*** und reine Geldmache.

BE dementsprechend nur notwendig wenn man mit ner Möhre zieht oder schon was die Größe vom doppelten Pferdeanhänger schleppen will.
Wobei das mit den PKW's nur bedingt spaß macht, nen vernünftiger Firmen- Pick Up hilft. PKW mit PKW-Anhänger ziehen find ich auch immer sehr sehr schleppend. Siehe holländische Bremsanhänger ;-), sehr ätzend mit den Spiegeln und am liebsten sindmir die mit 60 PS und 900Kg dran,wo dann die Kupplungen qualmen ;-). Sportwagen mit Bauernhakel dran, macht auch keinen Spaß, generell alles irgendwo sehr individuell. Aber man brauchts halt maximal ein paar mal im Jahr und auch das nur wenn mans hat.
« Letzte Änderung: 30. Jan 10, 19:33 von Rogar »
Dipl. - Ing. (FH) der Fachrichtung Architektur

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Offline Alara

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Re: [Frage] BE Führerschein
« Antwort #2 am: 30. Jan 10, 21:03 »
Super, das ist ja mehr Antwort als ich erwartet hatte!

Ich muss leider den BE Schein machen, weil ich den Campingwagen meiner Ellis ziehen können muss.
Oft werde ich also nicht mit Anhänger fahren, der so schwer ist. Üben kann ich ja auch wunderbar mit dem normalen Nachlaufanhänger meiner Ellis, so dass ich so viel wie möglich vorher trainiere, um dann so wenig wie möglich Fahrstunden nehmen zu müssen.
Und n 60 Tonner bin ich auch schon gefahren, da sind die Firmen/Fahrer ja recht freigiebig, wenn man sich auf privatem Gelände aufhält ;)

Vielen herzlichen Dank für diese sehr ausführliche Antwort!!!
Die bunte Geweihte

Offline Tobi

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Re: [Frage] BE Führerschein
« Antwort #3 am: 31. Jan 10, 13:14 »
Wenn du einen aktuellen erste Hilfe Schein hast, dann brauchst du keine Sofortmaßnahmen am Unfallort. Alle höheren Ausbildungen (wie z.B. erste Hlfe) sind OK.

Allerdings können die armen Büromenschen im Bezirksrathaus schon mal leicht überfordert sein, wenn du denen was anderes, als ihr Standartformular vorlegst. Das war so bei mir, als ich für meinen letzten Führerschein mein Sanizeugniss vorlegte und die gute Frau ganz verwirrt fragte "haben sie keine Sofortmaßnahmen Bestätigung?".

Ansonsten, wenn du noch konkrete Fragen hast schreib dem Cayalt hier im Forum einfach eine PM, der ist Fahrlehrer, liest aber selten alle normalen Threads mit.
Ein Wissenschaftler, der sagt "unmöglich" liegt fast immer falsch. Einer, der sagt "möglich" hat fast immer Recht - Dr.Henry McCoy

def."fast": Alle bis auf endlich viele

Endlich ist zwar nicht Unendlich, aber es kann trotzdem ziemlich viel werden - Ponder Stibbons

Offline CayAlt

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Re: [Frage] BE Führerschein
« Antwort #4 am: 31. Jan 10, 14:10 »
Heute hast du aber Glück, mit Zuffall drüber gestolpert^^

Mhh eine Bemerkung hat  mich etwas stutzig gemacht....

60 to... der wird aber auch nur auf den HOf bleibe, weil die schwersten normalen LKWs sin 44 to die regulären 40 to

Aber zurück zur ursprünglichen Frage.


Du hast eine  Faherlaubnis der Klasse B, dehr genügt für die Zulassungsbehörde legendlich eine Kopie deines Führerscheines weil seit 1984 die Bescheinigung an der Teilnahme "Sofortmassnahmen am Unfallort" für die Klassen M, S, L, A1, A und B vorgeschrieben sind. Die Erweiterung (daher kommt auch das "E") für den Anhänger fordert eine bestandene Prüfung der Klasse B, sprich du hast die Bescheinigung schon mal vorgelegt. Diese verliert für den Führerscheinwesen nie ihre gültigkeit, sinngemäß gilt dies auch für die Erste Hilfe. Als Sanis, Ersthelfer, usw. kann man sich von seiner Diensstelle eine Bestättigung geben lassen das man eine unterweisung in Erste Hilfe bekommen hat.

Ich berufe mich hier auf die gültigen Gesetzte und Verordnungen kann also nicht sagen ob sich in Zukunft da noch was ändert. Jedoch ist das in näherer Zukunft (ich sag mal so bis zum 01.09.2010) mit keiner Änderung zu Rechnen. Aber imZweifel lieber mich nochmal fragen....
Der einzige Grund warum man stirbt ist... weil man lebt.

Alle Rechtschreibfehler sind voller Absicht!!!
Zusammen ergeben sie eine geheime Botschaft, mit der ich versuche, die Weltherrschaft an mich zu reißen!!!

Die Reichsgarde ist cool...