Hab ich in den AGBs mein Recht an Audio, Bild und Videorechten an meiner Person abgetreten?^^
Nach Deutschem Gesetz gilt immer noch dass, solange klar ersichtlich ist das eine Einzelperson im Focus des Bildes, Audio Schnitts oder Videos ist, unterliegt das "Bildrecht" der aufnenommenen Person.
Allerdings, unterliegt einzig dem Fotografen oder dem Besitzer der "Weiterverkauf der Bildrechte an Dritte".
Außer wir haben wirklich unsere Rechte abgetreten! :D
AABBBERR.... wenn du das wirklich ernst meinst, werde ich eben ein anderes Bild von einem anderen Fotografen von einer anderen CON nehmen! :D