Zitat aus dem Gesetzentwurf:
„§ 118a
Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde her-
abzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen
oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert
wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet wer-
den.“
Als Schöffe bei Gericht, der ja mit gesundem Menschenverstand richten soll:
Zum einen war ich noch auf keiner Veranstaltung, auf der ich einen Mitspieler simuliert hätte töten oder verletzen wollen, sondern maximal eine dargestellte Figur, namentlich einen Charakter.
Ganz im Gegensatz zum Paintball, wo ich einen Gegenspieler markiere und aus dem Spiel nehme.
Zum anderen, Hauptbestandteil ist es maximal bei einem Schlachten-Con und selbst da sind die Tötungen oder Verletzungen durch Schusswaffen maximal ein Nebenbestandteil.
Bei "normalen" Veranstaltungen sind selbst Kampfhandlungen Nebenbestandteil.
Und selbst eine Verletzung ist ja Teil des Spieles, denn wie sonst sollten unsere Heiler ihre Fähigkeiten ausspielen? Es ist also eher notwendiges Übel. Abgesehen davon müsste doch auch ein getroffener Spieler sich in seiner Menschenwürde verletzt sehen. Das ihm die Natur des Spieles bekannt ist, gibt die Person ja auch dadurch zu Protokoll, dass sie die AGB unterzeichnet.
Einziges Problem würde ich darin sehen, dass verängstigte Geländeeigentümer sich nicht mehr trauen würden ihre Gelände zur Verfügung zu stellen, da sie sich ggf. vor Strafe fürchten.
Wir müssen halt mehr dazu übergehen, die nicht-agressiven Lösungswege zu finden. Reden, Bestechung, Überzeugung und nicht immer die NSC erschlagen.
Es ist allerdings schon jetzt so, dass Paintball-Spieler ihre Markierer nur so zerlegt von einem Ort zum anderen transportieren dürfen, dass sie ein Laie ihn nicht ohne Probleme einsatzbereit zusammensetzen kann.
Im schlimmsten Fall muss man also "nur" die Schusswaffen auf einem Larp verbieten. Hmm, schon gibt es nie wieder Diskussionen, ob ein Bogen eine oder zwei Punkte direkten Schaden macht, ob er von dieser oder jener Rüstung aufgehalten wird ...