Zitat Migri:
Ganz soweit geht es wohl nicht ganz, aber zumindest die Benutzung von Schusswaffen jeglicher Art (Auch Pfeil- und Bogen zählen wohl dazu), und deren Nachbildungen (!) in Spielen würden verboten:
Zitat aus dem Gesetzentwurf:
Zitat
„§ 118a
Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde her-
abzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen
oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert
wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet wer-
den.“
Dieser Text hier ist zwar etwas in die Jahre gekommen, aber ich hab mich an diese Diskussion erinnert.
Streng genommen nach Gesetztestext, kann uns das total egal sein.
Da auf einem Larp keine Schußwaffe eingesetzt wird.
Ein Bogen ist ein Sportgerät, eine larpwaffe ist ein gegenstand der in seiner Art eine nachbildung einer
Hieb oder Stoßwaffe darstellt. Eine Armbrust ist keine Schußwaffe. Also trifftdas ding auf uns nicht zu.
Wer weitere Inhalte ließt, word jedoch erschreckendes feststellen.
Punkt
Ich komme nämlich grade von einer langwierigen Maßnahme und habe erfolgreich abgeschlossen.
Gesetze können herrlich einfach sein. Mein Waffenrecht ist auch auf ziemlich aktuellen Stand.
Dem von 2009, wenn auch nicht perfekt. Immerhin 0 Fehler und bestanden.