Leydfaden des wandernden Adepten

Der Leitfaden des wandernden Adepten ist zwar sehr alt und bietet sicherlich Raum für viele sinnvolle Verbesserungen und einer orthographischen Überarbeitung, dennoch gilt er geradezu als das Standartwerk für reisende Adepten. Es existieren viele Auflagen, Ergänzungen und Versionen von Abschriften, aber die Kernaussage blieb bis heute unverändert. Obwohl viele erfahrene Magier die mannigfaltigen offenkundigen Fehler bemängeln, empfehlen sie das Buch meist, mit einem nostalgischen Lächeln an ihre eigene Adeptenzeit zurückdenkend, ihren Schülern weiter. Durch diesen Habitus sind mittlerweile hunderte Generationen an Adepten auf Reisen in die Ferne aufgebrochen vollkommen vertrauend auf die Hilfe des „Leydfaden des wandernden Adepten“.

Leydfaden des wandernden Adepten

Kapitel II.1 Vom Leben auf der Strasse

Eynen Adepticus der magischen Zuenfte solle es vortrefflich dahin fuehren wo er andere grosse Geister auffinden mag, an den Hofe eines wohlhabenden Herrn oder in die Akademicien mayestetischer Staedte. Aber bisweylen ist auch das bereysen von Orten der Macht vonnoeten, die weit abseyts jeglicher Civilisatione in der Wildernes liegen, diesen Reysen voller Gefahren und Wagnisse ist das folgende Kapitel gewidmet. Ich beginne mit meinen Erfahrungen und werde schieszen mit eynem Essay aus der Feder Alanoe Nachtschattens, der mich bat an diesem Werk teilhaben zu duerfen.

Ad Primo musz sich der Adepticus im klaren seyn das in der Wildnis viele Dinge die andererorts selbstverständlich sind gaenzlich fehlen. Eyn Feldlager aus Stroh oder Daunen wird in den seltensten Faellen zu beschaffen seyn do dass man auf dem nakten Boden mit nichts als eyner wollenen Decke unter sich die kalten Naechte verbringen muss. Zum Schutze vor der Kaelte undt der Dunkelheyt schuehre man eyn Feuer, auf dass es Waerme und Licht spende (siehe Anhang II.1.i „Vom schueren eines Feuers“). Zum Schutze vor Wegelagerern (Siehe Kapitel II.5 Das Treffen auf Wegelagerer) und wilden Tieren (Siehe Kapitel II.6 Das Treffen auf wilde Tiere) sollte der Adept stets in eyner Gruppe reysen, (Siehe Kapitel II.7) ich empfehle auch ausdruecklich das Anwerben eines Waldlaeufers (Siehe Anhang II.2.i Das Anwerben eynes Waldlaeufers). Es wird die Moeglichkeyt geben per Kutsche, Pferd oder zu Fuss zu reysen. Ersteres sollte Zweiterem und Zweiteres sollte der dritten Moeglichkeyt vorgezogen werden, allerdings wird sich der Adept selten in der Lage sehen zu waehlen. Zur Fahrt in eyner Kutsche konsultiert der genaigte Leser Kapitel II.3 zum reysen mit eynem Gaul Kapitel II.2, zum Kauf eynes Pferdes Anhang II.2.ii Der Komplette Paragraph II ist auf die Reyse per Pedes anwendbar. Der Adept ist gut beraten eyne Karte zur Bestimmung des Weges zu konsultieren (siehe auch Kapitel II.8. Die Wahl des Weges), die Faehigkeit des Lesens eyner solchen wird hier vorausgesetzt, falls eyne solche nicht vorhanden ist erleuchte er sich bei Zeiten beim Einheimischen ueber die zukuenftige Route. Wie auch in der Zauberey gilt hier ebenso Vorbereitung ist alles. So dasz Ziel der Reise erreicht ist kehrt der Adept in eyn Gasthaus am Platze ein (Siehe Kapitel II.4 Verhalten in Gasthaeusern). Die naechste Etappe plane der Adept, wie die vorhergegangene, es empfiehlt sich stets jeden Weg von eyner Stadt zur naechsten als eigenstaendige Reyse zu sehen.

Kapitel II. 2 zum Reysen mit einem Gaul

Ein Pferd laesset sich auf verschiedenste nutzbringenden Art und Weyse auf Reysen nutzen. Zum eynen mag man auf ihm reiten, dazu mag ein jeder Rosz und auch sehr wohl die meisten Esel und Maulthiere dienlich sein. So der Adept sich nicht auf die Kunst des Reitens versteht, wie dies bei den meisten Akademieabgaengern der Fall sein sollte, da das Reiten als recht unnuetze Faehigkeite seltenst die Aufnahme in eynen Lehrplan findet, setze es sich ruhig auf den Gaul und lasseihn von einem Pagen oder Bauerssohn oder sonstigen Weggefaehrten an den Zuegeln fuehren. Ist dies ebenfalls nicht moeglich, so sollte der Adept zu Fusze gehen und das Pferd an den Zuegeln fuehren, ein Versuch trotzdem zu reiten kann aeszerst gefaehrlich fuer Leib und Leben des Adeptus selbt und seines Hab und Gutes werden. Die zweitere Moeglichkeyt ist das Thier als Lastthier zu verwenden und im das Gepaeck aufzubuerden und es an den Zuegeln hinter sich her zu fuehren. Leztere Moeglichkeyt ist vor allem bei Eseln du Mauthieren zu empfehlen, da sich diese oefter als nicht ideale Reitthiere herausstellen. Beide Optionen sind auch zu kombienieren um Lasten von groszer Menge zu transportieren die man nicht nur dem Pferd aufbuerden kann da einen traegt. Man halte sich stets den Besitzer des Pferdes in der Naehe auf dasz er das Thier pflegen kann den dies ist eine Taetigkeit die keinem Adepten gut zu gesicht steht aber dennoch ist die von Noeten damit das Thier nicht verdungert und verdurstet. Sollte der Adept ein Pferd selber erwerben oder besitzen, so stelle er sicher das er oft genug an Oertlichkeyten vorbeykommet, wo er das Thier in die Haende eines faehigen Stallburchen geben kann.

Kapitel II. 3. zur Fahrt in eyner Ktusche

Die Kutsche ist fuer den reisenden Magus das Transportmittel der Wahl, sie ist bequem,man ist vor Wind und Wetter geschuetzt undt man hat eynen Kutscher der sich um den Weg kuemmert und das Gepaeck eynlaedt. Sollte man die Reise laengere Zeit im voraus planen koennen, gehoert das Besorgen eyner Kutsche unbedingt zu diesen Planungskriterien. Der einzige nachteil ist das viel Geld fuer einne Kutsche samt Fahrer velangt wird so das es sich vornehmlich nur die Magierter einer Akademie leisten koennen solcherart zu reysen, den Adepten wird meyst die Reise zu fusz angerathen.

Kapitel II 4. Verhalten in Gasthausern

So nur irgendmöglich sollte der reysende Adept jeden Abend in eynem Gasthaus einkehren um eine ausgeruhte Nacht zu verbringen und sich am naechsten Tage wieder frohen Mutes und konzentriert auf die weitere Reyse zu machen. Eyne herberge findem man meiyst recht einfach in dem ma Reysende auf dem Wege danach fragt, generell sind sie so duenn gesaeht das sich jeder Wanderer ihre Lacation genauestens einpraegt. In groeszeren Staetten mag es bisweylen mehr als ein Gasthaus geben, dann fragt der Adept die Stadtwache steht nach dem besten am Platze um dort seyne Nacht zu verbringen. Die meysten gasthaeuser, vornemlich die auf dem Lande bieten den Reiysenden meist auch noch eyn Mal zum Abend und wiederum auch zum morgen an, allerdings sey gewardt, Abend wir zumeist Alkoholische Getraenke gereicht und so kann manch gute Gaststaette binnen Augenblicken zu einer verrufenen Schaenke verkommen, die wahrlich kein Ort fuer einen Adepticus ist, dasz es sich schnellstens auf seyn Zimmer zurueckziehen moege. Es mag Einzelzimmer, Mehrbettzimmer und Schlafsaehle in einer Herberge geben. Der Adept zieht ersterer zweiterem und zweitere drittem vor, auf dasz es in der Lage seyn werde in Ruhe zu studieren und Sachverhalte zu ueberdenken und auch seyne Privatspaehre geschuetzt ist. Abschieszend sey noch anzumerken dasz man in eynem Gasthaus stets gut ueber die Straszen und Reysewege zu den naechsten Ortschaften unterrichtet ist, so dasz es sich loht den herbergsvater danach zu fragen.

Kapitel II.5. Treffen auf Wegelagerer

Das Treffen auf Wegelagerer ist das das schlimmste was eynem wanderden Adepten passieren kann,. Eynen Wegelagerer, auch Dieb oder Beutelschneider genannt erkennt man an seynem verschlagenen Aussehen, der Hakennase und dem unrasierten Gesicht. Diese ueblen Gesellen leben davon auf der Strasze Reysende zu ueberfallen und ihnen ihr Hab und Gut zu stehlen. Ihre Masche ist stets gleich sie lauern im Gebuesche neben dem Wegesrandt undt warten eyner feisten Spinne gleich in ihrem Netz auf Beute. Sie schrecken auch nie davor zurueck sich koerperlicher Gewalt zu bedienen um ihr Opfer einzuschuechtern und Angst und Schrecken zu verbreiten. Lezteres ist fuer den Adepten von enormer Wichtigkeit, denn obwohl die meysten Diebe in der Lage sind einem koerperlichen Schaden anzutun und mehr als einer bei solch einer Begegenung sein Leben gelassen hat ist ihre staerkste Waffe doch die Furcht die sie in den Herzen ihrer Opfer hervorrufen und die einen jungen Adepticus laehmt. Nun Zeigt sich der Nutzen eyner Reisegemeinschaft, denn aus der Gemeinschaft erwaechst Schutz und Staerke: Ein tapferen Krieger oder gar ungehobelten Soeldner weisz wie er in solch eyner Situation zu verfahren hat, denn die ist ihm in seyner Ausbildung beigebracht worden. Sollten der Adept das Pech haben alleine in eine solche Situation zu geraten und keine Moeglichkeit haben auf magischem Wege aus dieser Situation zu entkommen, sey es sich in eynen Vogel zu verwandeln oder die Zeit stillstehen zu lassen , sollte der Adept gute Miene zum Boesen Spiel machen und sein Geld und seine Besitztuemer den Dieben zu ueberlassen um seyn Leben zu schuetzen. Dabey achte der Adept darauf mit fester Stimme zu sprechen, keine Furcht zu haben und den Raeubern kuehn entgegenzutreten, auf das er nicht ob seiner koerperlichen Schwaeche von ihnen denuntiert und herablassend behandelt wird. Gluecklicherweys interessieren sich diese dunklen Gestalten meyst nur fuer schnoedes Geld und Schmuck und lassen die wahren Schaetze eynes Magus, seine Buecher und Schriften unangetastet. Nach eynem solchen Ueberfall sollte sich der Adept direkt in die Naechste Stadt begeben und dort bei den offiziellen Stellen Bericht erstatten, dass die Diebe gefunden und dingfest gemacht werden koennen. Da meyst das Gold des Adepten fuer immer verloren seyn wird sollte er sich so schnell auls Moeglich an eyne Akademie wenden um nicht mittellos in der Fremde zu stranden siehe dazu auch Kapitel IV „Von Geld und Arbeit“.

Kapitel II.6 Das Treffen auf wilde Thiere

In der Wilderness wir der Adept des oefteren auf Thiere treffen, die dort leben. Bei diesen Begegnungen hat es sich als unabdingbar erwiesen, sie nicht wie in der Akademia gelernt zuerst die Rasse zu bestimmen und dannach weiter ins Detail zu gehen, sondern zuerst eine Frage von oberster Prioritaet abzuhandeln, naemlich die nach der eigenen Sicherheyt. Bei jedem Thiere was der Adepticus erblicket solle er sich zuerst fragen ob es ihm gefaehrlich werden koenne, eine Tatsache die leider in den meysten Lehrbuechern nicht direkt bei der Beschreibung eynes Wesens angegeben wird. Ein Begegnugn mit eynem gefaerlichen Thiere ist potetiell noch gefaehrlicher als eine Begegnung mit eynem Wegelagerer, denn, obwohl man meyst auch daran zweifelt, ist der Wegelagerer noch ein Mensch und so der Vernunft zugaenglich, waehrend eyne Bestie nicht mit sich verhandeln laesst. So kommt es das man so man, wiederum nur wenn man alleine reyst, eyn gefaehrliches Thier erblicket vornehmlich undt so schnell als moeglich die Flucht ergreift. An dieser Stelle sey angemerkt das wenn sich der Adepticus auf den Zauber der Feueraugen versteht, damit manch Thier in die Flucht schlagen kann, allerdings sollte er sich nur bei ausreichender Beherrschung des Spruches darauf verlassen, denn ein Misslingen des Spruches haette hier schlimme Konsequenzen. Mit harmlosen Thieren verfahre der Adept wie es ihm beliebt, alledings sey hier angemerkt das manch Wesen tueckische Krankheiten und dergleichen verbreiten koennen auf der anderen Seyte aber manch Thier Komponenten fuer dieverse Arkane Vorgaenge zur Verfuegung stellen kann.

Kapitel II.7 Das Reisen in einer Gruppe

Das Reisen in einer Gruppe birgt immense Vorteile fuer alle Beteiligten, benoetigt aber dennoch Feingefuehl der Menschen untereinander. Die Vorteile einer Gemeinschaft bestehen in Teilung der Recourcen, gegenseitigem Schutz, Kombinierung spezialisierter Faehigkeiten und nicht zuletzt Unterhaltung. Wann immer mehrere Personen, von einem Gasthof aus den gleichen weg haben sollten sie zusammen Reisen um von besagten Vorteilen profitieren zu koennen, dazu ist es bisweilen noetig das der Adepticus selbst die Inititative ergreift und in Frage kommende Personen darauf anspricht. Auch wenn reysende Gelehrte und Adepten anderer Schulen vornehmlich die Reisebegleitung eines wandernden Adepten bilden sollten, werden es gerade die Personen sein ,die man seltenst auf der Wegesstraße antrifft. Viel wahrscheinlicher ist es das wandernde Handwerkersgesellen, fahrendes Volk wie Gaukler und Bardern, Haendler, Jaeger und Fallensteller auf den Straszen unterwegs seyn werden. In diese Gemeinschaft bringt der Adepticus sein Wissen und seine Ausbildung in der Akademie mit ein, hierzu sei zum Beispiel angemerkt das das gemeyne Volk meist nicht lesen und schreiben kann und es durchaus nichts ungewoehnliches ist das eyn Adepticus einen Brief fuer eynen Fremden an dessen Familie verfasst.

Kapitel II.8 Die Wahl des Weges

Den rechten Weg zu waehlen mag sich fuer einen neuen Adepten sowohl im Uebertragenen Sinne als auch in der tatsaechlichen Realitaet schwehrer gestalten als er denkt. Viele Wege fuerhren zu eynem Ziel und auf vielen lauern Gefahren die der unbedarfte junge Magier nur schwehr einschaetzen kann. Im Caldrischen Imperium und in Andarra kann der Adept zum Beispiel von sehr bis absolut sicheren Straszen ausgehen, und solange er sich auf ihnen bewegt wohlbehalten ans Ziel kommen. Ferner sollten beide Staaten ausdruecklich in der Kartensammlung der Bibliothek von Ayd´Owl vorhanden sein, so das sich der Adept bereits vor Anbruch der Reise an die ausfuehrliche Planung des Weges machen kann. Kartenwerke anderer Laender sind meiszt schwer zu bekommen und die sehr umfangreiche Sammlung aus Ayd´Owl mag bisweilen auch eine wenig aelter sein, so dass es sich fuer den Adepten schickt aufgrund von Berichten von Wanderern die er am Wege trifft selber eine Karte zu erstellen.

Kapitel II.9 Die Wegsteine

Jeder Adept, der sich ausreichend in der Geschichte, der Magie auskennt wird um die Wegsteine und deren magische Transportmoeglichkeiten und deren Geschichte wissen. Deshalb sey an dieser Stelle noch eynmal ausdruecklich darauf hingeweisen, das nur noch bestimmte Strecken zwischen bestimmten Wegpunkten gefahrenlos zurueckgelegt werden koennen und dies ausdruecklich niemals ohne einen Magister der ausreichend in dieser Theorie qualifiziert ist geschehen sollten. Allein die Existenz diese Werkes weiszt ja darauf hin das Reisen ueber Land mittlerweile leider notwendig geworden sind.

Anhang II.1.

i.„Vom schueren eines Feuers“: Komponenten: 10-15 Steine, je 1Finger hoch, breit und tief, ein duzend kleiner trockener Stoecke anderthalb Finger lang, ein duzend mittlerer Stoecke eine Elle lang und nicht dicker als einen drittel Finger, 4 große Stoecke eine Elle lang und einen halben bis ein Finger dick. Um ein Feuer in Gang zu bekommen schichte der Adept die kleinsten Hoelzer in Pyramidenform gegeneinander auf, darueber errichte er eyne Pyramide aus den mittleren Stoecken undt darueber eyne Pyramide aus den groszen. Darum legt er eynen Kreis aus den Steinen. Nun so es noch nicht geschehen hocke sich der Adepticus hin und achte darauf, das weder dasz Gewand noch sonst eyn Hab und Gut im Kreis verbleibt. Um Das Feuer in Gang zu bringen spreche er den FULUMBAR und setze mit seynem Finger die kleinste Pyramide in Brandt, daraufhin wird das Feuer emporziehen und die anderen Scheite ebenfalls entzuenden. Sollte das Feuer nach einiger Zeit weniger gut brennen legt der Adept trockenes Holz nach.

ii.„Ausruestungliste“ Fuer die Reyse zu Fusz: Einen Wasserschlauch Festes Schuhwerk Mehrere wollene Decken Verpflegung Ein kraeftiges Messer Kleidung zum Wechseln Falls eyn Pferd mitgefuehrt wird ergaenze die Liste wie folgt: Ein Zelt Lampenoel und eine Lampe Ein Seil Hafer fuer dasz Pferd Eine Axt fuer Feuerholz

Anhang II.2.

i.„Vom Anwerben eynes Waldlaeufers“

Ich empfehle immer ausdruecklich das Anwerben eines Waldlaefers, eines Mannes dessen Beruf es ist sich in der Wilderness auszukennen und Leute sicher durch sie zu fuehren. Jaeger, Wildhueter, Fallenstellen, Ranger, Scouts und Pfadfinder werden in diesem Zusammenhand dieser Bezeichnung gerecht. Oft verdienen sich diese ein Zubrot mit der Fuehrung Wanderer, wenn sie es nicht ausschieszlich ausueben. Man findet sie zumeyst in Staedten, bei manchem Pelzhaendler und Kreuterkundigem kann man sich nach ihnen erkundigen, denn dort tauchen sie regelmaeszig auf um ihre Waren zu verkaufen. Meiszt sind ihnen die Staedte zuwieder und sie halten sich nicht oft dort auf wesahlb man meyst auf sie warten musz. Auch manch Gastwirt, an Herbergen am Straszesrand wird den ein oder anderen kennen, vornemlich die, die oefter solche Arbeit annehmen.

ii.„Zum Kauf eines Pferdes“

Ein Pferd zu erwerben ist selbst fuer einen geuebten Haendler ein schweres und unsicheres Unterfangen, weshalb der Adepticus vor einem Problem steht. Die Gesundheit des Gauls beurteilt man am aeuszeren Erscheinungsbild., gesunde Zaehne, straffe Muskeln glaenzendes Fell waehrend man vom Lebensalter und seinem Temperament Rueckschluesze auf die inneren Werte zieht. Fuer einen des Reitens unerfahrenen Magus ist sicherlich ein ruhigeres Pferd am sichersten, es sollte allerdings auch nicht zu alt sein.

Kapitel III.1 Vom Leben in der Stadt

Dasz Leben in der Stadt iszet dem auf dem Lande bei weitem Vorzuziehen. Alleyn in der Stadt findet der Adept genug andere Menschen, die von seinem Geyste profitieren koennen und die von seiner Weysheit befruchtet, selber das Licht der Erkennitniss erblicken koennten. Doch wie auch auf dem Lant Unbill warten mag, so hat die Stadt auszerhalb der geschuetzten Mauern der eignen Hallen eyniges an Schrecken fuer den jungen Adepten parat. Auszerdem ist in eyner Stadt dasz Verhalten des Adepten von besonderem Interesse, da all seyn Thun undt Handeln auf die ehrenwerte Academia zurueckfallen wird, wie diesz auf dem Lande mit einfaeltigem Baeuernvolk nicht der Fall iszet. Besonders wichtig iszet dies in der Stadt der Heymatakademie, was der Adepticus explizit im Kapitel III.2 „Die Stadt der Heymatakademie“ nachschlägt. Das Wichtigste in der Stadt ist Kapitel III.3 „von der Unterkunft in der Stadt“ und Kapitel III.4 „vom Umgang mit den Buergern“. Auszerdem solle sich der Adpeticus gut wappnen gegen das Kapitel III.5 Treffen auf Staszenbanden Kapitel III.6 Treffen auf Beleidiger Kapitel III.7. Treffen auf Huren und Kapitel III.8. Versuchungen des Gluecksspiels und Kapitel III.9. Versuchungen des Lasters im Allgemeinen

Kapitel III.2 Die Stadt der Heymatakademie

Gansz besondere Sorgfalt iszet bei dem Leben in der Heymatstadt der Akademie geboten, denn wenn auch ueberall die Thaten des Adepticus Einfluss nehmen auf den Ruf der ehrwuerdigen Einrichtung, so iszet dies besonders war fuer die Heimatstadt, der die Ehre zu Teyl wurde die ehrenwerte Academia des Adepten zu beherbergen. Alsolcherart wird ein Adept ausfuehrlichst in den Hallen ueber das Betragen dort eingewiesen werden und wir wollen uns an dieser Stelle eyne weitere Erklaehrung sparen.

Kapitel III.3 von der Unterkunft in der Stadt

In der Heymathstadt seyner Akademie moege der Adepticus vortrefflich in der Akademia selber wohnen und nur secundaer in seynem Elternhause. Eyner weitere Alternative soll nichtin Betracht gezogen werden, da dies Schimpf und Schande sowohl auf die eygene Akademie als auch auf das eigene Haus bringt. In einer fremden Stadt wohne der Adept zuforderst in einem Gasthaus, oder eynem Gastzimmer bey einer gut angesehenen Familie, so er nicht Gast in der eventuellen dortigen Akademie iszet. Ist er Gast in der dortigen Akademie, dann nehme er auch deren Gastfreundschaft in Anspruch. In einem Gasthaus findet der Adepticus alles, was er benoetigt um sich nicht selber mit den profanen Dingen des Lebens beschaeftigen zu muessen. Er achte stets darauf, dass er kein Gasthaus aufsucht, das gleichzeytig auch eine Schaenke beherbergt, auf dasz ihn der Laerm einer solchen nicht stoehre. Findet er keine Gastastaetdte, die diesen Anforderungen genuegt, so mag auch ein Gastzimmer bei einer Familie mit guten Rufe genuegen. Dhort soll der Adepticus aber schon so weit wie moeglich im Vornherein sucher, auf dasz er eine Person finde, die sich um die profanen Dinge des Alltags kuemmern moege. Der junge Magier beahlte sich stehts im Gedanken, dasz das Recht und die Pflicht der Gastfreundschaft einen Akt der fundamentalen oder auch manschmal alten Magier genannt bedeuten, aehnlich eynem Daimonenpakt ohder aehlichem und mit gleichen Vorsicht zu erfuellen sind, wie dem Adepten aehrend seyner ausbildhung ausfuehrlichst beigebracht.

Kapitel III.4 vom Umgang mit den Buergern

Kapitel III.5 Treffen auf Staszenbanden Kapitel

Kapitel III.6 Treffen auf Beleidiger

Kapitel III.7. Treffen auf Huren

Kapitel III.8. Versuchungen des Gluecksspiels

Dasz Gluecksspiel ist eyne noch groeszere Versuchung, als die anderen Laster, die eine Stadt fuer den Geist undt Willen eines jungen Adepten beirthalten mag undt die in Kapitel Kapitel III.9. Versuchungen des Lasters im Allgemeinen beschrieben werden. Denn die ars mathematica theoretica ist dem adeoticus wohl bekannt undt da die meysten Gluecksspiele auf einer Statistik beruhen wird eynjeder Adepticus versucht seyn an Spieler zu phartizipieren, bei denen er statistisch im Vhorteyl waehre. Doch sey er hier gewandt. Eynjeder Straszenspielen treibt ein falsches Sphiel mit dem Adepten undt auch wenn vorher viele Personen bei dem Spiel gewonnen haben, so wird der Adhept unweigerlich verliehren, weil man es genau darauf abgesehen hat. Denn in Wahheit sind alle Wahrscheynlichkeyten manipuliert und so ausgerichtet, dasz sie den kundigen Mathematiker ein die Irre fuehren und agrlistigst taeuschen wollen. Wuefel sind gundsaztlich immer angebohrt und mit Blei beschwehret, auf dasz sie keine paritaetisch verteilte Prapapilitaet anzeygen, sondern eine fremde, nur dem Erstellen bekannten Wahrnscheinlichkeytsverteilung ausweisen. Gneuaso geht es mit Karten, Muenzen, Kugel in Faechern und dergleychen, also alles, wasz benutzt wird. Die einzige Moeglichkieyt sich des Betrugen zu entziehen ist eben nicht zu spielhen undt sich von dererlei Versuchung loszusagen. Dies kann an dieser Stelle nicht oft genug betont werden und einjeder Adept musz sich dies zutiefst verinnerlichen, bevor er die Hallen der Macht verlaeszt und hinaus auf die Strasze des Lebens schreitet.

Kapitel III.9. Versuchungen des Lasters im Allgemeinen

Kapitel IV.1 Von Geld und Arbeit

In der Akademie wir der Adept versorgt mit allem was er sowohl fuer das taegliche Leben als auch darueber hinaus braucht und angenehm ist. Ist der Adept nun auf Reysen wird ihn die Akademia mit eyner ausreichenden Portokasse ausstatten um allen Eventualitaeten auf Reisen mit genuegend Finanzkraft zu bewaeltigen (siehe dazu Kapitel IV.2 vom Umgang mit der Portokasse und Kapitel IV.3 Erwerbstaetigung im Namen der Akademie) ist dies nicht der Fall, warum auch immer so ist der Adept gezwungen einer geregelten Arbeit nachzugehen siehe dazu Kapitel IV.5 „von der Arbeit die einem Adepten geziemt“ und Kapitel IV.8 „wie finde ich Arbeit“. Sollte die Portokasse verlustig gegangen sein (vergleiche Kapitel II.5 Das Treffen auf Wegelagerer“) so konsultieren sie Kapitel IV.4 „Verlust der Portokasse“. In manchen Faellen wird der Adept auch im Namen und Auftrag der Akademie einer Taetigkeit nachgehen siehe Kapitel IV.6 “Arbeit im Autrag der Akademie“. Manchmal wir die Akademie den Adepten auch geziehlt ausschicken um Kaefe zu taetigen zu deren erfolgreichen Abschluss sie bitte Kapitel IV.7 „Artefakterwerb im Namen der Akademie“ lesen.

Kapitel IV.2 vom Umgang mit der Portokasse

Die Portokasse ist eine bestimmte Menge an Geld die dem Adepten im Voraus ausgehaendigt wird womit er Rechungen die auf seiner Reise entstehen moegen begleichen mag. Dieses Vertrauen das in Form von barer Muenze in den Adepten gesetzt wird setzt voraus das sich der junge Magier der Wichtigkeit der Sache bewusst ist. Außerhalb der Akademiemauern regiert Geld die Welt und es stellt den bedeutensten Machtfaktor der weltlichen Reiche dar. Der Magus hat ueber jede Kupfermuenze, die er der Kasse entnimmt akribisch Buch zu fuehren und sich von jedem Handelspartner der er mit dem Eigentum der Akademie bezahlt den Empfang schriftlich zu quittieren. Fuerht der Empfaenger kein Wappen und Siegel reiche auch eine Unterschrift, ist der Betreffende des Schreibens nicht maechtig genuegen drei Kreuze, auf das sich durch seine Federfuehrung mahisch der Weg zu ihm zurueckverfolgen lasse. Dem Adepten ist nur erlaubt in Anhang IV.1.i aufgefuehrte Posten, ohne vorherige ausdrueckliche Einverstaendnisserklaerung des zustaendigen Schatzmeisters zu begleichen. Fuer nicht ausgefuehrte Posten ist eine auszerordentliche Erwerbstaetigung zu beantragen.

Kapitel IV.3 Erwerbstaetigung im Namen der Akademie

Selbst bei den ueblichen Erwerbstaetigungen sei dem Adeptuen bweusst das er im Namen der Akademie Einkaeufe taetigt und sittenlaesterliche Einkaeufe und obskure Erwaerbungen nicht nur den Ruf des Adepten sondern auch den Ruf der Akadmia in Verruf bringen. Deswegen sollen auszschlieszlich Personen mit einwandfreiem Ruf angeworben und Objekte des ehrenwerten gebrauches erworben werden. Auf der anderen Seite besitzt der Adept auch die Verantwortung einmalige Gelegenheiten fuer die Akademie sinnvolle Gueter zu erwerben nicht verstreichen zu lassen. Seltene Paraphernlia und Komponenten, magische Gegenstaende und Kleinodien, Thesen und Schriften moegen dem Adepten auf seinem Wege auffallen, diese gilt es dann zum Wohle und Ruhme der Akademie kaeuflich oder anderweitig zu erwerben und bei Rueckkehr der Akademie zu uebergeben. Sollte der Erwerb aus persoenlichen Mitteln des Adepten gedeckt werden ist ebenfalls strickt Buch zu fuehren damit bei Rueckkehr zu Akademia dem Adepten das ausgelegte Geld erstattet werden kann. Dies soll der Adepticus aber nicht zum Anlass nehmen jeder Tand zu erwerben, er erinnerer sich an seine Vorlesungen ueber Materialkunde, Artefaktzauberei und seine Bibliotheksausbildung um Gegenstaende von Wert von alltaeglichen zu unterscheiden. Es sey hier noch angemerkt das es meist nicht nur mit eynem einfachen Magia theruc getan ist.

Kapitel IV.4 Verlust der Portokasse

Sollte die Portokasse verlustig gegangen seyn entweder aus eigenem Verschulden oder durch aeuszere Umstaende (vergleiche dazu auch Kapitel II.5 Das Treffen auf Wegelagerer) hat sich der Adept, schon in eygenem Interesse umgehend um Ersatz zu bemuehen. Solange der Adepticus reinen Gewissens und der Verlust auf wiedrige Umstaende zurueckzufuehren ist wende er sich an die Obrigkeit in Form des Baron, Protectors oder sonstigen obersten Herrn und bitte ihn um Ersatz in Form eines Leihgabe die die Akademie ihm so bald als moeglich ersetzen wird. Hierbey geht der Adept davon aus das der gute Ruf der Akademia als Sicherheyt ausreichen wird. In weyt entfernten Laendern mag dies nicht ausreychen da der Ruf der Akademia bis dorthin noch nicht vorgedrungen ist, so dasz der Adept gezwungen ist eyner geregelten Arbeit nachzugehen, siehe Kapitel IV.5 „von der Arbeit die sich einem Adepten geziemt und Kapitel IV.8 wie finde ich Arbeit um seinen Lebensunterhalt und die Rueckreyse zu bestreyten. Sollte es vor Ort eyne Akademia geben, so sollte der Adept dort vorstellig werden, da die meisten Akademien untereinander wohl bekannt und zumeyst auch gut vernetzt sind, so das die eigene Akadmie als Referenz mehr Gewicht haben wird. In der naeheren Umgebung der Akademie mag bisweilen auch ein Haendler oder Geldverleiher die Akademie als Referenz anerkennen und eine Leihgabe genemigen.

Kapitel IV.5 von der Arbeit die sich einem Adepten geziemt

Manch Lehrling der eynen privaten Lehrmeyster gehabt und sogar manch Meister zieht durch die Lande eynem Handwerker auf der Walz gleich und arbeytet wo er solche findet, bisweilen sogar in so niederen Anstellungen wie einem Mietling fuer den Kampfe. Dies Verhalten steht eynem Adepticus, der er ja von eiyner Akadmiea mit respectablem Rufe kommt nicht zu Gesicht und Scham solle ihn ueberkommen nehme er jemals eine solche Stellung an. Die gehziemlichste Arbeyt fuer einen Adepten ist sicherlich in einer fremden Akademie wo er als Wissenschaftliche Hilfskraft oder gar als Dozent auf seinem Spezialgebiet eine ihm wuerdige Taetigkeit ausueben kann, fuer die er ausgebildet worden ist, ansonsten werden sich auch eine recht grosze Bandbreite an Administrativen Taetikeiten finden die der Adept zur genuege ausfuellen kann. In der Regel wird sich allerdings keine Akademie in der betreffenden Umgebung finden lassen, so dasz der Magus gezwungen ist eine Festanstellung bei eynem weltlichen Herren zu suchen. Ein jeder Mann von Stand und jeder Haendler kann einen Adepten in seinem Beraterstab gut gebrauchen. Ein Adept beherrscht alle theoretischen Hinterguende die in seines Arbeitsgebers Umfeld auftauchen moegen in auszreichendem Umpfang und Sicherheyt und ist darueber hinaus vieler weiterer Faehigkeiten maechtig die ihn zu eynem unentbehrlichen Helfer machen. In noch laendlicheren Gegenden wo solch eyn groszer Auftraggeber fehlt muss sich der Adept beim einfachen Volk verdingen. Meyst werden dann seine Bildung, vor allem Schrift und Rechenkenntnisse von Nutzen sein und seine magischen Faehigkeiten eher selten Anwendung finden. (Vergleiche Kapitel II.7 „das Reisen in eyner Gruppe“)

Kapitel IV.6 Arbeit im Auftrag der Akademie

Um Drittmittel eynzunehmen, Geafaelligkeiten zurueckzuzahlen oder zu Erweysen unterstuetzen Akademien desoefteren andere Akademien, oder weltliche Organisationen und Einzelpersonen. Dies mag mitunter in Form eines Adepten geschehen, der ausgeschickt wird um Besagte Dienste zu leysten. Zumeyst verpflichtet sich der Arbeitgeber fuer Verpflegung Unterkunft und sonstige materielle Aufwendungen aufzukommen so dasz der Adept sich rein auf die ihm bevorstehende Aufgabe konzentrieren kann. Sollte dies nicht der Fall sein wird die Akademie den Adepten mit einer Portokasse ausstatten siehe Klapitel IV. 2 „vom Umgang mit der Portokasse. Die genauen Spezificationen erhaelt der Adept vom Arbeitgeben in Uebereinkunft mit der Akademie. Waehrend der kompleten Zeit bey seinem Arbeitgeber repraesentiert der Adept die Akademie und sein Tun und Handeln faellt auf die Akademie und ihren Ruf zurueck, dessen muss sich der Adept zu jeder zeit bewusst sein. Sowohl sein Auftreten, als auch sein Erscheinungbild und Gebarden sollen der Akademie an jedem Arbeitstag zum Ruhme gereichen. Der Adept hat allen Anweisungen seines Arbeitgebers in Wort und Absicht Folge zu leysten, es sei denn sie wiedersprechen den Umstaenden unter denen der Auftrag dem Adepten erteilt wurde oder den Richtlinien der Akademie. Die Loyalitaet des Adepten gehoert immer noch seyner Akademie auch wenn er fuer einen fremden Arbeitet. Taetigkeiten die laut Akademie Richtlinien oder Codex Albericus nicht erlaubt sind weigert sich der Adept auch durchzufuehren, sollte er dazu gezwungen werden oder ihm sonst wie von Seiten des Arbeitgebers gedroht werden ist das Verhaeltniss direkt vom Adepten zu loesen und er hat auf direktem Wege in die Akademie zurueckzukehren.

Kapitel IV.7 Artefakterwerb im Namen der Akademie

Eine Akademie benoetigt eine Reihe an Guetern und Materialien sowohl im alltaeglichen Leben als auch darueber hinaus. Waehrend fuer die weltlichen Gueter ebanfalls weltliches Dienstpersonal eingesetzt wird sind die Adepten zumeyst fuer die magischen Objekte zustaendig. Da man zum Erwerb dieser Gegenstaende oft an entlegenere Orte begeben muss wird dies eine der haeufigsten Gelegenheyten sein in denen sich der Adept des Kapitels II.1 „Vom Leben auf der Stsze“ bediehnen musz. Die Academia wird gehalten sein eine moeglichst detaillierte Handlungsanweisung an den, mit dem Erwerb der Gegenstaende betrauten, Adepten herauszugeben. Sollte dies nicht der Fall sein so ist der Adepticus dennoch durch seine Vorlesungen in Matherial und Arthefaktkunde bestens auf solche Gegebenheyten vorbereitet. Dabei sey angemerkt, dass die Einheiten in denen die Wertigkeyt bestimmter Materialien und Paraphernalia angegeben wird stark schwankt und immer zuerst akkribisch genau ein ensprechender Umrechnungsfaktor gefunden werden sollte.

Kapitel IV.8 wie finde ich Arbeit

Eyn Arbeitsverhaeltniss ist eyn Vertrag, zwischen eben jehnen zwei Parteien des Adepten und des Arbeitsgebers. Daher sey der Adeptikus angehalten wohl zu waehlen, mit welcherart Persona er eynen ebensolchen Vertrag einzugehen gedenkt. Zufuerdererst undt am besten sollte der Adpeticus von seyner heimischen Akademia eyne Stelle zugewiesen bekommen. So diesz nicht moeglich iszet solle eine fremde Akademia fuer ihn eine Empfehlung aussprechen. Sollte auch dies nicht zu Wahl stehen, dann wende sich der Adepticus an den hochwohlgebohrenen Adel, den frommen Klerus oder mundane Einrichtungen des Lehre undt Weiszheyt. Alssodann werden benannte Einrichtungen den Adepten aufgrund seyner Affiliation erkennen undt ihre lokale Kenntnisz benuetzen um dem Adepticus eine Anstellung, seyner eygenen Herkunft wuerdig, zu beschaffen.

Kapitel IV.9 Der persoenliche Besitz des Adepten

Als persoenlicher Besitz des Adepten gelten jehne Gegenstaende, welche er nicht von der Akademie gestellt bekommen hat, jehne, die er nicht im Namen der Akademie erworben, oder aus ihren Besitztuehmern erschaffen hat und seine persoehnlichen Insignien, die trotz der Bereitstellung durch die Akademie unveraenderlich zu seiner Person gehoehren. Dies laeszt also Materien und Immaterien aus der Zeit vor dem Eintritt in die Akademie, Familienbesitz und wie bereits erwaehnt personificierte Insignia zu. Ein Adept ist dazu angehalten moeglichst wenig Familienbesitz an der Akademia zu halten, da seyne primaere Affiliation nun bei der Akademie und nicht mehr bei seiner Familie liegt. Ferner sind alle Adepten, so sie in diesen Status aufgenommen wurden vor der Akademia Brueder und gleich von Stand und Ansehen. Zu Ueppiger Besitzt erschafft Unterschiede von Stand und Ansehen, wo keine sein duerfen. Die persoenlichen Insignien, die einem Magier in der Zeit seiner Karriere innerhalb der Akademie verliehen werden sind zwar von der Akademie finanziert, werden aber mit der Verleihung Teil des Magiers und gehen so auch weltlich in seinen Besitz über. Die Akademia hat darauf nur eynen Besitzanspruch, wenn dem Magier durch ein Konzil oder ein Konklav die Wuerden abgesprochen werden, zu deren Erlangung die Insignien uebergeben wurden. Dies sind audruecklich der Stab, das Grimoire, personificierte Artefakte, das Schwert, der Kelch, die Muenzen oder Scheiben, die Roben und der Hut. Der Stab wird dem Adepten bei der Ernennung zum Magister verliehen und in der Regel wird er ihn selbst aus Materialien der Akademie anfertigen. Er bleibt so lange im Besitz der Person, solange diese Person ein Magier ist. Das Grimoire beginnt der Adept während seiner Adeptenzeit zu fertigen und es bleibt ebenfalls so lange in seinem Besitz, wie er ein Magier ist. Auch, wenn er die Akademie verlaesst, so hat die Akademie nicht das Recht einmal in das Grimoire aufgenommenes Wissen wieder zu entfernen, auch, wenn es sich dabei um Akademieeigentum handelt. Persoenliche Artefakte, die der Magier selber erstellt hat sind, solange bei der Erstellung nichts anderes vereinbart wurde, sein persoenlicher Besitz und die Akademie darf lediglich eine Entschaedigung fuer die Materialkosten in angemessener Frist einfordern. Schwert, Kelch und Muenzen verhalten sich ebenso, wie der Magierstab. Die Roben, Huete und besonderes Schuhwerk gehen bei der Uebergabe an den Adepten in seinen persoenlichen Besitz ueber und koennen niemals zurueckgefodert werden. Dies gilt ebenfalls fuer jegliche Ritualbekleidung, die nicht die Charakteristika eines Artefaktes erfuellt.

Kapitel V Vom Umgang mit anderen Menschen

Kapitel V.1 Vom Umgang mit Adel und Klerus

Vollkommen unabhaengig von Geburth, Herkunft, Bluthe und Familie gehoehrt ein Adept als Mitglied einer angesehenen Akademie spaethestens vom Thage seyner Aufnahme an nicht mehr zum einfachen Vholke, sondern ist in Würde undt Ansehen vergleichbahr mit hochwohlgebohrenem Adel und Klerus. Dies bringt Rechte undt Pflichten im Alltag undt am Hofe undt im Umgang mit anderen Menschen mit sich, welche sich der reisende Adept verinnerlichen sollte, auf das er seyne Akademia wuerdig vertritt und ihr zu Ehre gereiche. Dies beinhaltet sowohl seynen Platz im Weltengefuege zu kennen und sich entsprechend bei anwesendem Adel undt Klerus einzuordnen, als auch seynene rechtmaeszigen Platz einzufordern, auf das die Welt nicht vergesse, dassz der Zunft der Magier ihr Platz rechtmaeszig gebuehrth.

Kapitel V.2 Vom Vergleich der Titularien der Adepten

In den meysten Laendern mit einem vernueftigen Systheme, nachdem die Lehnsabhaengigkeyt geklaehrt wird ist es eynfach fuer einen reysenden Adepten sich eynzuordnen. Sowohl Scolarii, als auch Adepten sind in Rang und Wuerden vergleichbahr mit einem Knappen. Genauso wie ein Knappe stehen sie in einem concreten Lehrverhaeltniss und definieren sich eben durch die Taetigkeyt des Lernens. Ebenso wie eyn Knappe moegen sie viel Potential, sowohl persoehnlicher, als auch gesellschaftlicher Natur besitzen, was zu entsprechender Zeyt zum Trahgen kommt. Adepten werden in der Rhegel aelter als Knappen, bevor sie die naechste Stufe erreichen. Vorallem eine Befoehrderung aufgrund besonderer Tapferket, wie es bei Knappen des oefteren der Fall ist, ist bei Adepten nicht moegliche. Die Adeptenzeit unterschreitet nie eine bestimmte Grenze, die durch die benoetigte Zeit fuer die Studien vorgegeben wird und unveraenderlich ist. Auch ein noch so hoher Intellect kann nicht die Zeit verkuerzen, die zum Studium einer bestimmten Lectuere benoetigt wird. Durch diese geistige Reife sind die Adepten also des oefteren den Kanppen um einiges voraus. Scolarii gelten ebenfalls als einem Knappen geleichgestellt und nicht etwas als ein Bediensteter um sie nicht mit entwaigigen Angestellten der Akadmie verwechselt zu sehen, unabhaengig von ihrem Alter.

Kapitel V.3 Vom hohen Adel und Klerus

Eynjeder Rang in Adel oder Klerus hat ebenfalls eyn Aequivalent aus den Reihen der Akademie. Mit Ausnahme der koeniglichen Familie und des Koenigs darselbst gibt es jeweils einen Magier, den den Herzoegen und Fuersten gleichgestellt ist. Was der Adel an Macht durch Laendereien und Untertanen in groszer Anzahl inne hat, das erhaelt der Magier entsprechenden Ranges durch seyne persoenliche Macht und die immense Macht der Akademie und ihrer wenigen Mitglieder. Desoefteren neigen Mundane dazu die Macht zu unterschaetzen, ueber die hohe Magier gebietet und machen es nur an der Anzahl ihrer Untergebenen fest. Unsere Pflicht ist es sie stehts daran zu erinnern, wie es um die Verhaeltnisse wirklich bestimmt ist. Die Wertigkeit des Klerus haengt stehts von der Zustimmung und dem Wohlwollen der hoeheren Staende ab und wieviel Unterstuetzung sie diesen angedeien lassen. Einjeder Magier solltet stehts darauf bedacht seyn ihren beeinflussenden Wirkungen auf den Adel entgegenzutreten und die Logik und Weisheit ueber blinden Gehorsam und Glauben triumphieren zulassen.

Kapitel V.4 Von der Anrede

Einjeder Magier hat ueberall und jederzeit das Recht sich mit seinem akademischen Titel anreden zu lassen. Jedwedes Volk und saemtlicher Adel und Klerus ist dazu von Gesetz und Ehre her verpflichtet. Doch im wirklichen Leben ist dem oft so, dassz ob der geringen Anzahl und dem seltenen Auftreten der Magier und der geringen Bildung der nicht akademischen Welt die richtigen Titulierungen nicht verbreitet sind. Hat die betreffende Person. die sich des Titels des Magiers nicht bewusst ist, einen ausreichenden Intellect, so ist der Adepticus dazu verpflichtet sie ueber ihre Verfehlung aufzuklaehren und zu belehren. Iszt die betreffende Person intellektuell nicht ausreichend ausgeruestet um diesen Sachverhalt zu verstehen, wie es leider bei vielen Personen auf den hier behandelten Reisen der Fall seyn wird, so behaelfe sich der Adept mit der Titulierung gelehrter Herr, die notfalls fuer viele Magier angewandt werden kann.

Kapitel V.5 Fraternisierung mit dem Klerus

Grundsaetzlich soll der Adept auch, wie in seiner Grundausbildung gelernt, auf Reisen moeglichst weinig Kontakt mit dem Klerus pflegen, auf das er ihre unlogischen und dem Verstand zuwiederstehenden Doctrinen nicht noch mehr Naehrboden gebe, wie dies das einfache, ungebildete, Volk tut. Dennoch kann es gerade auf Reisen viele Situationen geben, in denen der Adept nicht um eine Verbruederung mit dem Klerus herumkommt. Meist ist eyn Kleriker die einzige andere intellektuell befaehigte Person, die ein Adept, abgesehen von anderen Zauberern, treffen wird. So werden sich meist sowohl Kleriker, als auch Magier von einander angezogen fuehlen und ihren Intellekt vom jeweils anderen befruchtet sehen wollen. Dem ist bei gelegentlich auftretenden Treffen auf Reisen auch nichts einzuwenden, solange diese Beziehungen, sobald Zivilisation erreicht wird, wieder ihren normalen regulaehren Gang nehmen.

Anhang V.1

Von der Aequivalenz der Titel:

  • Herzog = Akademieleiter, Magnifizenz
  • Fuerst = Hohepriester = Dekan, Fachbereichsleiter, Spectabilitaet
  • Baron = Tempelvorsteher = Magus Minor, Magister
  • Ritter = Priester = Wandermagier, Meistermagier
  • Kanppe = Acolyth = Adept, Novize

Kapitel XIV Von den Haushalts-Pflichten innerhalb der Akademie

Anmerkung: Offensichtlich hat es auch mal einen Leitfaden für Adepten innerhalb der Akademie gegeben, von denen einige Kapitel aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen den Weg in den Leydfaden des wanderden Adepten geschafft haben. Aus traditionellen Gründen behalten wir sie weiterhin als Inhalt auf das sich der lesende Adept ein Bild machen mag, was seine Kollegii vor hunderten von Jahren für Pflichten innerhalb der Akademie hatten.

Eyn Adepticus hat sowohl, wie der Eleve und Scolarius Pflichten der Haushaltsfuehrung betreffen. Seyn Haus ist nun, da er ehrwuerdiges Mitglied der Academia ist, die Lehrstadt selbst und alle, die dhort wohnen und leben. Seine persoenliche Verpflichtung bezueglich seyner eigenen Koerperpflege behandelt das Kapitel XIII.5 Von der Koerperpflge die sich eines Adepten geziehmt, seine Verpflichtungen bezueglich seiner eygenen Besitztuehmer sind im Kapitel XIII.3 Von der Ordnung der persoenlichen Besitzthuemer geregelt und Anweisungen zur Ordnung auf seyner Stube erhaelt der Adepticus im Kaptel XIII.4 Regelung der Stubenordnung. Seine Allgemeinen Haushaltspflichten sind hier festgelegt, als die da waeren Kapitel XIV.2 Der Bibliotheksdienst, Kapitel XIV.3 Der Dienst an den Lehrraeumen, Kapitel XIV.4 Der Dienst an den Fluhren, Gaengen und Treppen, Kapitel XIV.5 der Dienst in den Gruenflaechen, Kapitel XIV.6 der Dienst in den Kraeterbeten, Kapitel XIV.7 der Dienst in den Waeldern und Wildresevathen und Kapitel XIV.8 Der Dienst in den sonstigen Besitzungen der Academie.

Kapitel XIV.1 Von der Absicht der Haushaltspflichten

In eyner jeden weisen und ehrenwerten Akademie wird der Lehrling, sei er nun Eleve, Scolarius oder Adept Pflichten uebernehmen muessen, die man im Allgemeinen mit Haushaltsfuehrung beschreibt. Darin enthalten sind all jede Dinge, die es braucht, damit unser physischer Koerper in der Welt gut aufbewahrt ist und vortrefflich lernen mag. Essen, Schlafen und dergleychen sind leider Taetigkeiten, die einjeder Magier ausfuehren muss um den Koerper zu erhalten, der seynen Geist beherbergt. Außerdem ist die Kommunikation mit Menschen leider notwendig um Wissen und Weysheit zu vermittel. Denn sie springt nicht wie viele von uns sich wuenschen wuerden von dem einen Geyst zum andehren, sondern sie muss niedergeschreiben, gelesen und vorgefuehrt werden. All dies benoetigt Raueme, Orthe undt Materialien. Damit dies nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt, verfuegt eine jhede Akademie ueber Dienstpersonal, die sich um einen bestimmten Teil dieser Aufgaben keummert. Da aber ein Lehrling nicht nur Weisheyt erlangen soll, sondern auch Wissen, dass fuer den taeglichen Gebrauch bestimmt ist, wird er einen Teil dieser aufgaben uebernehmen, so dasz er zur Not und wenn die aeszeren Umstaende nichts anderes erlauben auch ohne Dienstpersonal auskommen koennthe. Ferner ist die Arroganz eine schwere Suende, der vorallem viele Magier anheim fallen, da sie durch die Gabe der ars magica ueber allen anderen Lebensformen stehen. Um Demut zu lernen sind wir alle vor der Ayademia gleich gestellt undt eynjeder musz auch die niedersten der niedersten Taetigkeiten einmal ausgefuehrt haben auf dasz er sich jeder Zeit daran erinnere, dasz auch der maechtigste unter ihnen, einmal als eynfacher Adept die Flure der heimischen Akademie gefegt hat..

Kapitel XIV.2 Der Bibliotheksdienst

Eyne Bibliothek ist nicht nur Zierde, Ehr und Stolz einer jeden angesehenen Academie, sondern absolut unerlaeszliches, untrennbar mit der Institution des Wissens und der Weisheyt verknoepftes Band und Institution in sich selbst. Alsodann werden die Adepten neben ihrer wissenschaftlichen Eynweisung in die Benuttung ebenfalls mit ihrer Wahrtung betraut. So dasz dies eine Aufgabe iszet, die zu gewichtig sey, als dasz sie von einem Adepten handelbahr betraeut werden koenne, existiert ein ehrenwerter Bibliothekar, der die Oberhiheyt fueren wird und dem sich alle Adepten in Wort und Absicht beugen. Eynjeder Umgang in der Bibliothek wird von ihm veranlasst und explizit ausgerufen, dennoch werden wir hier Regeln festhalten, als die dann gelten sollen, so sie denn keinen Regeln des Bibliothekars wiedersprechen. Ein Adepticus soll fortwaehrend und wann immer moeglich die Benutzer der Bibliothek ueberwachen und sicherstellen, dasz sie die enthaltenen Werke auf die vorgebrachte Art, Weis und Sinn hin benutzen. Eyn Buch solle so aufgeschlagen werden, als dasz der Buchruecken nicht unnoetig leide. Diesz geschieht dadurch, dasz eine Buchstuetze benutzt werde, oder zur Not ein Weiteres Buch unterlegt werde, so dasz die Leseflaeche eine horizontale Ebene bilde. Haende und Finger muessen sauber und frei von jeglichem Dreck und Schmutz seyn und jeglicher Speysz undt Trank sey verbannt aus der Bibliothek. Ferner gibt es eine gewisse Silentio, die eingehalten werden muss. Wie stark die Siletio sey, bestimme der Bibliothekar, wobei grosze und gute Bibliotheken verschiedene Bereiche der Consolidierung fuehren. Eyne jede Bibliothek hat eine Ordnung, nach der ihr Inhalt geordnet iszet. Der Adept musz diese Ordnung, derer er in seyner Ausbildung ausfuehrlichst unterrichtet wurde, aufrechterhalten und pflegen. Entdeckt er Basen, die jehner Ordnung zuwiederlaufen, so iszet er dazu verflichtet diese sofort zu beheben. Ad conclusio ist er dazu verpflichtet die Sicherheyt in der Bibliothek aufrechtzuerhalten, auf dasz kein Schaden den wertvollen Hort des Wissens befalle. Kerzen Tintenfaesser und andere Gefahren sind stets zu beobachten und Gefahren so frueh wie moeglich abzuwenden.

Kapitel XIV.3 Der Dienst an den Lehrraeumen

Kapitel XIV.4 Der Dienst an den Fluhren Gaengen und Treppen

Kapitel XIV.5 der Dienst in den Gruenflaechen

Kapitel XIV.6 der Dienst in den Kraeterbeten

Kapitel XIV.7 der Dienst in den Waeldern Wildresevathen

Kapitel XIV.8 Der Dienst in den sonstigen Besitzungen der Academie

Kapitel XIV.9 Der Dienst um das leybliche Wohl