Die Gilden und Zünfte Engoniens

Die Sänger- und Harfnergilde

Die Engonische Sänger- und Harfnergilde erhebt den Anspruch für ganz Engonien zuständig zu sein, obwohl sie in Andarra und Silvanaja keine Niederlassungen hat. (Musikalischer) Hauptsitz der Gilde ist Engonia, wo auch die Gildehalle und die Schule ist. In einigen Städten hat sie Niederlassungen, wobei in Fanada die grösste und älteste ist und der geschichtlich gewachsene Verwaltungssitz der Gilde ist. Der dortige Vorsteher, z.Zt. Marcello aus Fanada, ist der Stellvertreter des obersten Meisterharfners (z.Zt. der ehrwürdige Beetzart aus Lameer). Die Gilde hat einen Sitz im Gildenrat, der vom jeweiligen Vorsteher der Niederlassung in Fanada wahrgenommen wird.

Zuständigkeit und Aufgabe dieser Gilde ist:

  • die Bewahrung und Sammlung engonischen Liedgutes und die möglichst wortgetreue Erhaltung der darin erzählten Geschichte
  • die Ausbildung und Förderung des musikalischen Nachwuchses (inkl. eines entsprechenden Systems mit Lehrlingen, Gesellen und Meistern)
  • die Verbreitung des engonischen Liedgutes inklusive der damit verbundenen Geschichten. Die Gilde sendet hierfür sowohl reisende Barden aus, die von Dorf zu Dorf und Stadt zu Stadt reisen und dort spielen, als auch einzelne Barden an die Höfe des Adels, wo auch der Nachwuchs des Adels von ihnen in Musik und in Geschichte ausgebildet wird.
  • die Erforschung der Musik
  • der Intrumentenbau
  • die Erschaffung neuen Liedgutes.

Mitglieder Um das Ganze zu finanzieren, erhebt die Gilde von jedem Mitglied einen jährlichen Tribut von einem Silberstück (Ausnahmeregelungen für mittellose Barden sind natürlich möglich). Jeder Musiker hat das Recht Gildemitglied zu werden. Es wird lediglich eine Grundsätzliche musikalische Begabung erwartet und geprüft. Das kann auch eine rein passive Begabung sein (z.B. jemand mit perfektem Gehör jedoch ohne gute Stimme und Begabung für ein Instrument). Mitglieder der Gilde haben das Recht, auf das gesamte Liedgut der Gilde zurückzugreifen. Sie können in der Gildehalle neue Kompositionen vortragen, damit diese in die Rollen der Gilde eingetragen werden. Gesellen erhalten nach Ihrer bestandenen Prüfung ihr erstes eigenes Instrument von der Gilde.

Tributzahlungen: Die Gilde hat vor ewigen Zeiten das Recht erhalten, von Musikern, die in der Öffentlichkeit vortragen und keine Gildemitglieder sind, einen Tribut zu verlangen. Dieser beträgt zur Zeit pro Zuhörer und Tag 1/10 Kupfer (Wobei die Zuhörerzahl ggf. vom Eintreiber des Tributes geschätzt wird). Alternativ kann der Vortragende natürlich Gildemitglied werden. (Das System führte dazu dass die Tribut-Eintreiber unter den freien Musikern auch gerne „Gesellschaft Engonischer Musiker Abzocker“ (GEMA) genannt werden – natürlich nicht in ihrem Beisein.)

Sollte zudem nicht von der Gilde genehmigtes Liedgut oder verfälschtes Liedgut gespielt werden wird eine Strafe von einem Kupfer pro Lied fällig.

(Die Verwalter und die Tribut-Eintreiber der Gilde sind meist selbst gescheiterte Musiker, die die Gesellenprüfung nicht geschafft haben.)